Die DGPPN vergibt an ihre Mitglieder auf Antrag ein Zertifikat "Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Konsiliar- und Liaison-Dienst“.
Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können das Zertifikat erhalten, wenn sie nachweisen, dass sie nach dem Erwerb der Facharztbezeichnung mindestens zwei Jahre auch psychiatrisch (und nicht ausschließlich psychotherapeutisch) tätig waren. Ein Teil dieser psychiatrischen Tätigkeit soll an einer anerkannten Weiterbildungsstätte für das Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie absolviert worden sein.
Bei Fachärzten für Psychiatrie ohne Zusatzbezeichnung Psychotherapie kann in Einzelfällen ebenfalls eine intensive psychotherapeutische Fortbildung für den Erwerb des Zertifikats als Grundlage mit herangezogen werden (eine derart erworbene Qualifikation muss durch Vorlage aussagekräftiger Zertifikate/Bescheinigungen belegt werden).
Nachweis von mindestens 60 Stunden theoretische Fortbildung in Kursen und Seminaren, die von einer Ärztekammer oder einer medizinischen Fachgesellschaft zertifiziert wurden (hierbei sind bis zu 10 Stunden durch Lektüre CME-zertifizierter Fortbildungseinheiten anrechenbar):
Bitte reichen Sie eine chronologische Liste der Fortbildungen ein, sortiert nach allgemeiner und spezieller Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie. Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind in entsprechender Reihenfolge beizulegen.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 Euro inkl. MwSt. erhoben. Nach Antragstellung erhalten Sie eine Rechnung. Nach Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bei begründeter Ablehnung des Antrags besteht nicht. Gegen die Ablehnung eines Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.
Ihren Antrag auf Erteilung des Zertifikats senden Sie bitte ausschließlich in einer PDF-Datei per E-Mail an: zertifikate@dgppn.de
Zur Beurteilung der eingehenden Anträge bildet die DGPPN einen Zertifizierungsausschuss, dessen Mitglieder vom Vorstand benannt werden. Antragsteller erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihres Antrags und innerhalb von drei Monaten einen Bescheid. Der Zertifizierungsausschuss kann den Antrag annehmen oder ablehnen oder die Vorlage weiterer Nachweise fordern oder den Antragsteller zu einem kollegialen Fachgespräch über die Inhalte der Fortbildung in Spezieller Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Konsiliar- und Liaisondienst einladen. Gegen die Ablehnung des Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.
28.02–01.03.2025 | Berliner KL-Kurs 2025
weitere Information: www.naw-berlin.de