DGPPN-Zertifikat „Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Konsiliar- und Liaison-Dienst“

Die DGPPN vergibt an ihre Mitglieder auf Antrag ein Zertifikat "Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Konsiliar- und Liaison-Dienst“.

Voraussetzung: allgemein

  • Ausgefüllter Antrag (siehe Downloads)
  • DGPPN-Mitgliedschaft
  • Lebenslauf
  • Approbationsurkunde
  • Facharztanerkennung in einem der folgenden Gebiete sowie eine Psychotherapie-Qualifikation:
    • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
    • Facharzt für Psychiatrie mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie
    • Facharzt für Neurologie und Psychiatrie bzw. Nervenheilkunde mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie
    • Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können das Zertifikat erhalten, wenn sie nachweisen, dass sie nach dem Erwerb der Facharztbezeichnung mindestens zwei Jahre auch psychiatrisch (und nicht ausschließlich psychotherapeutisch) tätig waren. Ein Teil dieser psychiatrischen Tätigkeit soll an einer anerkannten Weiterbildungsstätte für das Fachgebiet Psychiatrie und Psychotherapie absolviert worden sein.

Bei Fachärzten für Psychiatrie ohne Zusatzbezeichnung Psychotherapie kann in Einzelfällen ebenfalls eine intensive psychotherapeutische Fortbildung für den Erwerb des Zertifikats als Grundlage mit herangezogen werden (eine derart erworbene Qualifikation muss durch Vorlage aussagekräftiger Zertifikate/Bescheinigungen belegt werden).

Voraussetzung: theoretische Kenntnisse

Nachweis von mindestens 60 Stunden theoretische Fortbildung in Kursen und Seminaren, die von einer Ärztekammer oder einer medizinischen Fachgesellschaft zertifiziert wurden (hierbei sind bis zu 10 Stunden durch Lektüre CME-zertifizierter Fortbildungseinheiten anrechenbar):

  • allgemeine Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie (30 Stunden, 10 Stunden konsiliarpsychiatrisches Seminar aus der WBO für FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie können angerechnet werden)
  • spezielle Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie (30 Stunden)

Bitte reichen Sie eine chronologische Liste der Fortbildungen ein, sortiert nach allgemeiner und spezieller Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie. Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind in entsprechender Reihenfolge beizulegen. 

Voraussetzung: praktische Tätigkeit
  • Nachweis der Fortbildung in Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie und -psychotherapie, und zwar: 

    • entweder eine mindestens einjährige hauptamtliche Tätigkeit im psychiatrisch-psychotherapeutischen Konsiliar- oder Liaisondienst (während der Weiterbildungszeiten für die oben erwähnten Facharztbezeichnungen abgeleistete Tätigkeiten im Konsiliar-Liaisondienst sind anrechenbar),

    • oder eine mindestens zweijährige regelmäßige nebenamtliche Tätigkeit im psychiatrisch-psychotherapeutischen Konsiliar- oder Liaisondienst, davon mindestens ein Jahr nach dem Abschluss der Facharzt- Weiterbildung

      Die Konsiliar- oder Liaisontätigkeit soll im Rahmen einer Festanstellung, belegt durch ein Zeugnis des Chefarztes, eines Kooperationsvertrages oder durch eine Selbsterklärung (bei Chefärzten und Niedergelassenen), an einem Allgemeinkrankenhaus oder einer Universitätsklinik geleistet werden. Konsiliarische Tätigkeiten in Alten- oder Pflegeheimen oder Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation können angerechnet werden. Über die Anrechenbarkeit anderer Settings kann im Einzelfall auf Antrag entscheiden werden. Der Nachweis soll eine ausführliche Stellungnahme enthalten. Es muss ausserdem ersichtlich sein, wie der Konsiliar- und Liaison-Dienst in der Struktur des Krankenhauses verankert ist. 
  • Nachweis der selbständigen Durchführung, Befundung und Dokumentation der Diagnostik und Behandlung von 150 Patienten im Konsiliar- und Liaisondienst:
    • bei angestellten Ärzten durch Zeugnis des Chefarztes/Weiterbilders
    • bei Chefärzten und Niedergelassenen durch Selbsterklärung
Bearbeitungsgebühr

Für die Bearbeitung Ihres Antrages wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 Euro inkl. MwSt.  erhoben. Nach Antragstellung erhalten Sie eine Rechnung. Nach Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.

Ein Anspruch auf Rückerstattung bei begründeter Ablehnung des Antrags besteht nicht. Gegen die Ablehnung eines Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.

Adresse

Ihren Antrag auf Erteilung des Zertifikats senden Sie bitte ausschließlich in einer PDF-Datei per E-Mail an: zertifikate@dgppn.de

Zertifzierungsverfahren

Zur Beurteilung der eingehenden Anträge bildet die DGPPN einen Zertifizierungsausschuss, dessen Mitglieder vom Vorstand benannt werden. Antragsteller erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihres Antrags und innerhalb von drei Monaten einen Bescheid. Der Zertifizierungsausschuss kann den Antrag annehmen oder ablehnen oder die Vorlage weiterer Nachweise fordern oder den Antragsteller zu einem kollegialen Fachgespräch über die Inhalte der Fortbildung in Spezieller Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Konsiliar- und Liaisondienst einladen. Gegen die Ablehnung des Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.

Veranstaltungstipps

28.02–01.03.2025 | Berliner KL-Kurs 2025

weitere Information: www.naw-berlin.de

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Ihre Ansprechpartnerin

Karin Herrmann
Assistenz der Geschäftsstelle

DGPPN-Geschäftsstelle
Reinhardtstraße 29 I 10117 Berlin
T +49 30 2404 772-12
sekretariat@dgppn.de

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