In der Behandlung von psychischen Erkrankungen kommen Psychopharmaka neben Psychotherapie und psychosozialen Interventionen eine zentrale Rolle zu. Dennoch sind Psychopharmaka umstritten, viele Menschen begegnen ihnen mit Skepsis. Gleichzeitig machen sich auch ein Mangel an innovativen Medikamenten und die Auswirkungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) bemerkbar.
Vor diesem Hintergrund gründete die DGPPN das Referat „Psychopharmakologie“. Dieses setzt sich intensiv mit den vielschichtigen Themen im Feld der Arzneimitteltherapie psychischer Erkrankungen auseinander.
Seit Inkrafttreten des AMNOG werden neue Medikamente bei der Markteinführung einer sogenannten frühen Nutzenbewertung unterzogen. Im Rahmen dieser Verfahren, die in den Händen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) liegen, haben die Fachgesellschaften die Möglichkeit zur Stellungnahme. Vier Verfahren für Psychopharmaka hat der G-BA seit 2011 auf den Weg gebracht. Das Referat „Psychopharmakologie“ hat in enger Abstimmung mit dem Vorstand der DGPPN und anderen Fachreferaten drei davon mit Stellungnahmen kommentiert und an den entsprechenden Anhörungen teilgenommen.
Durch seine Mitgliedschaft in der Ad-hoc-Kommission „Frühe Nutzenbewertung“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften steht das Referat nicht nur im engen Austausch mit anderen medizinischen Fachgesellschaften, sondern auch mit den Entscheidungsträgern beim G-BA. Zusätzlich besteht ein intensiver Dialog mit den Bundesoberbehörden und mit der pharmazeutischen Industrie – immer mit dem Ziel, die Entwicklung, Zulassung und Bewertung von Arzneimitteln konstruktiv und kreativ voranzutreiben.
Das Referat berät und unterstützt den Vorstand der DGPPN immer wieder zu Fragen der Psychopharmakotherapie, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden und teilweise heftige und oftmals kontroverse Reaktionen auslösen. Beispiele sind die Diskussion um die Neben- und Wechselwirkungen bestimmter Medikamententypen. Die sachliche und differenzierte Aufklärung der Öffentlichkeit und die Weiterbildung von Fachkollegen über den Nutzen, aber auch die Risiken der Psychopharmakotherapie bilden damit eine der zentralen Aufgaben.
Die DGPPN, unter maßgeblicher Beteiligung des DGPPN-Referats Psychopharmakologie, ist dem Aufruf des G-BA über eine schriftliche Stellungnahme zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V von Nalmefen/Selincro® gefolgt. Die mündliche Anhörung fand am 12.01.2015 statt.