Menschen mit intellektuellen Entwicklungsstörungen haben ein erhöhtes Risiko, an einer psychischen Erkrankung oder Verhaltensauffälligkeit zu leiden. Damit verschlechtern sich ihre ohnehin geminderten Chancen auf Teilhabe. Zudem erhöht eine solche Doppeldiagnose das Risiko für Unter- und Fehlversorgung. Das Referat „Intellektuelle Entwicklungsstörungen“ der DGPPN möchte dazu beitragen, die Problematik in das Bewusstsein der Fachöffentlichkeit zu heben.
Die intellektuelle Entwicklungsstörung als Folge einer frühkindlichen Psychose, die psychische Störung als Folge einer ungünstigen psychosozialen Entwicklung, die mit der Behinderung einhergeht oder beides als Folge einer Hirnschädigung oder eines genetischen Defekts: Es gibt viele Gründe, warum psychische Erkrankungen bei Menschen mit geistiger Behinderung häufiger auftreten. Doch die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung ist kaum auf die speziellen Belange dieser Zielgruppe eingerichtet. So sind für die Diagnostik oft überdurchschnittlich zeitaufwändige Untersuchungen nötig. Die Kommunikation mit diesen Patientinnen und Patienten bedarf besonderer Kompetenzen, schließlich sind die Fähigkeiten zur Introspektion, Kommunikation und Interaktion je nach Schweregrad der Behinderung unterschiedlich beeinträchtigt. Die Mitglieder des DGPPN-Referats setzen sich dafür ein, die Mängel in der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung dieser besonderen Zielgruppe zu überwinden.
Das Positionspapier des DGPPN-Referats erörtert die Probleme und Entwicklungserfordernisse ausführlich:
Dosen A (2018) Hrsg. von Hennicke K & Seidel M. Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung. Ein integrativer Ansatz für Kinder und Erwachsene. Hogrefe, Göttingen.