DGPPN-Referat 
Frauen- und Männergesundheit und Familienpsychiatrie und -psychotherapie | Arbeitsgruppe Kinderschutz

Die Arbeitsgruppe Kinderschutz ist eine Unterarbeitsgruppe des DGPPN-Referats Frauen- und Männergesundheit und Familienpsychiatrie und -psychotherapie der DGPPN. In unserem interdisziplinären Team arbeiten Kinder- und Jugendpsychiaterinnen- und -psychiater, Erwachsenenpsychiater sowie Psychologische Psychotherapeutinnen intensiv gemeinsam daran, den Schutz von Kindern und Jugendlichen über den Bereich der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung hinaus sichtbar werden zu lassen und wirksam zu stärken.

Das Thema Kinderschutz ist für eine Fachgesellschaft wie die DGPPN von zentraler Bedeutung. Immer wieder treten in der Versorgung psychisch erkrankter Erwachsener – in unterschiedlichsten Settings – Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen oder Entwicklungsgefährdungen auf. Diese Fälle verdeutlichen eindrücklich, wie wichtig schützende Strategien und konkrete Handlungsmöglichkeiten für die ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleg:innen sind.

Unsere Arbeit umfasst unter anderem die Organisation von Symposien sowie Öffentlich-keitsarbeit etwa mit Informationsständen zu Kinderschutzthemen – z.B. beim jährlichen DGPPN-Kongress. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Fachwissen zu bündeln, praxisnahe Informa-tionen bereitzustellen und den fachlichen Austausch zu fördern. Dabei pflegen wir auch internationalen Austausch, v.a. bzgl. Gelingensmodellen in anderen Ländern

Das Thema „Kinderschutz“ geht gerade auch Psychiaterinnen und Psychotherapeuten an, obwohl es auf den ersten Blick nicht so wirken mag, da sie ja Erwachsene behandeln. Doch viele Patientinnen und Patienten sind Eltern: 65% der stationären Psychiatrie-Patienten haben Kinder (BADO-Daten, N = 15904, Christiansen & Röhrle 2012), umgekehrt haben ca. 50 % der KJP-Patientinnen und -patienten Eltern mit schwerer psychischer Störung (Mattejat & Remschmidt 2008). Knapp die Hälfte bis drei Viertel der Kinder psychisch erkrankter Eltern entwickeln schwere psychische Störungen im Verlauf des Lebens (Review Hosman et al. 2009), daher ist die Arbeit der Arbeitsgruppe Kindesschutz als präventiver Ansatz zur Verhinderung der intergenerationalen Weitergabe von psychischen Erkrankungen zu verstehen.

Daher ist es sehr wichtig, achtsam und wachsam die Kinder von Eltern mit psychischen Störungen im Blick zu haben! Mögliche Gefährdungen zu erfassen und auf Hilfe hinzuwirken, ist herausfordernd und zugleich eine große Chance für die Kinder und ihre Familien.

Je früher die Kinder im Blick sind, umso eher ist es möglich, positive Entwicklungen für die Kinder zu ermöglichen, indem z.B. die Eltern unterstützt werden, gute Eltern zu sein und es für Kinder und Eltern hilfreiche Ansprechpartner gibt.

Die Arbeitsgruppe Kinderschutz möchte das Thema „Kinderschutz“ innerhalb der DGPPN sichtbar machen, Handreichungen zum Umgang geben, Fort- und Weiterbildung befördern. Wir setzen uns dafür ein, wichtige Informationen hierzu in der Diagnostik Erwachsener als Routine systematisch zu erfassen (z.B. Informationen zu Zahl, Alter und Situation der Kinder, strukturierte Anamnese von Gewalt- und traumatischen Erfahrungen in der Kindheit). Unser Ziel ist es auch, „Kinderschutz“ in den jeweiligen Leitlinien für psychische Störungen zu verankern – mit den daraus resultierenden Besonderheiten in der Diagnostik und Therapie von Eltern und Kindern.

Wir verstehen uns als Ansprechpartnerinnen für Kinderschutz innerhalb der DGPPN und in der Kooperation mit anderen Verbänden.

Wenn Sie Fragen oder Anliegen diesbezüglich haben oder aktiv mitmachen möchten – kontaktieren Sie uns!

Ihre Ansprechpartnerinnen

Dr. med. Simone Born, Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKIM), Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Karlsruhe: Simone.Born@klinikum-karlsruhe.de

Prof. Dr. med. Yvonne Grimmer, Professorin für Sozialmedizin, Leitung der Initiative Stark im Sturm - Hilfen für Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern, Hochschule Darmstadt / ZI Mannheim: Yvonne.Grimmer@zi-mannheim.de

Prof. Dr. med. Anne Koopmann, Leiterin Arbeitsgruppe Therapie und Versorgungsforschung bei Abhängigkeitserkrankungen und Leitung der klinikübergreifenden Initiative „Stark im Sturm“ – Hilfen für Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim: anne.koopmann@zi-mannheim.de

PD Dr. med. Rieke Oelkers-Ax, Sprecherin Fachreferat für Frauen- und Männergesundheit und Familienpsychiatrie/-psychotherapie der DGPPN, Familientherapeutisches Zentrum (FaTZ) gGmbH Neckargemünd: rieke.oelkers-ax@fatz-neckargemuend.de

Dr. Phil. Dipl. Psych. Annika Seehausen, leitende Psychologische Psychotherapeutin (VT), Hochschulambulanz für Psychotherapie, Diagnostik & Gesundheitsförderung der Freien Universität Berlin; Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Deutsches Zentrum für psychische Gesundheit (DZPG) Berlin-Potsdam: annika.seehausen@fu-berlin.de

Prof. Dr. med. Sibylle Winter, Professur für Traumafolgen und Kinderschutz, stellvertretende Klinikdirektorin der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes und Jugendalters, Charité – Universitätsmedizin Berlin und Leiterin der interdisziplinären Kinderschutzgruppe, der Kinderschutz- und Trauma-Ambulanz für Kinder und Jugendliche und Initiatorin des Childhood-Hauses Berlin an der Charité: sibylle.winter@charite.de

Was alle Ärzte zum Kinderschutz wissen sollten

Die folgenden Informationen zum download.

Bundeskinderschutzgesetz (2012)

  • Alle Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich zum Kinderschutz verpflichtet – auch die, die nur Erwachsene behandeln.
  • Bei gewichtigen Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung sollen alle Ärzte die Bezugspersonen hinsichtlich Unterstützung beraten und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken.
  • Dies betrifft auch Anhaltspunkte, die sich aus der Therapie/Beratung von Eltern ergeben (z.B. in Psychiatrie, Notaufnahme etc.).
  • Ärztinnen haben ein Recht auf anonymisierte Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa).
  • Ärztinnen und Ärzte haben eine Offenbarungsbefugnis, das Jugendamt auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten zu kontaktieren.
  • Das Bundeskinderschutzgesetz - BMBFSFJ

AWMF-S3 Kinderschutz-Leitlinie

  • Evidenzbasierte Leitlinien für alle Formen von Gewalt zur Diagnostik und weiterem Vorgehen, erstellt von 82 Fachgesellschaften
  • AWMF Leitlinienregister

Medizinische Kinderschutzhotline

  • bundesweit 24/7 über 0800 19 210 00
  • Bietet anonymisierte Beratung 24/7 durch Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen (Pädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Rechtsmedizin)
  • Kinderschutz Hotline

Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa, IseF, ieF, ieFK)

  • Alle Ärztinnen und Ärzte, die sich um den Schutz eines Kindes oder einer/s Jugendlichen sorgen – z.B. weil Eltern von häuslicher Gewalt berichten, Erzählungen über die Versorgung des Kindes beunruhigende Gefühle auslösen, ein Kind sich mit Schwierigkeiten und Problemen anvertraut oder…oder… - haben das Recht auf ein sofortiges, kostenfreies und anonymes Beratungs- und Unterstützungsangebot durch Insoweit erfahrene Fachkräfte.
  • Das Angebot unterstützt bei der Einschätzung der Situation, hilft bei der Überlegung und Planung nächster Schritte, informiert über mögliche und geeignete Hilfeangebote sowie das Procedere einer möglichen Meldung beim Jugendamt, erfolgt anonymisiert in Bezug auf das betroffene Kind/Jugendliche/n, ist vertraulich, unterliegt der Schweigepflicht und erfolgt auf Wunsch anonym oder pseudonymisiert.
  • Die Beratung kann im Verlauf auch mehrfach genutzt werden.
  • Insoweit erfahrene Fachkräfte sind in allen Regionen Deutschlands erreichbar, Ansprechpartner und Kontaktdaten lassen sich über das Internet für den eigenen Ort herausfinden.