Mit dem Pflegekompetenzgesetz möchte das BMG eine Stärkung der Kompetenzen der Pflegefachkräfte erreichen. Die DGPPN befürwortet, dass mit dem PKG die professionelle Pflege weiterentwickelt und der Beruf attraktiver gestaltet wird. Zu beachten ist allerdings, dass sowohl bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit als auch im Rahmen der häuslichen Krankenpflege die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen Berücksichtigung finden müssen.
Die DGPPN hat im Rahmen des Stellungnahme-Verfahrens das Pflegekompetenzgesetz (PKG) des Bundesministeriums für Gesundheit kommentiert. Die Stellungnahme der DGPPN wurde am 30.09.2024 beim BMG eingereicht.