26.10.2020 | Stellungnahme

Zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Aus der Perspektive der DGPPN enthält der Referentenentwurf zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wichtige rechtliche Weiterentwicklungen, aber auch kritische Punkte, noch nicht geregelte Sachverhalte und mögliche Gefahren. Die Intention des Entwurfs, die fachlichen Anregungen aufzugreifen und die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu stärken sowie die Familie als Gesamtsystem zu berücksichtigen, wird begrüßt. In der Umsetzung sind jedoch Nachjustierungen notwendig.

Für die DGPPN ist eine Perspektive zentral, die die Familie als Ganzes in den Blick nimmt, und sich dafür einsetzt, dass Familien, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind, bedarfsgerechte und individuell passgenaue Hilfen erhalten. Diese Hilfen sollten auf die Bedarfe sowohl der Eltern mit psychischen Erkrankungen als auch der Kinder, die ein höheres Erkrankungsrisiko haben oder selbst erkrankt sind, abgestimmt sein, und – je nach Bedarf – psychiatrische/psychotherapeutische, der Jugendhilfe und weitere Unterstützungsleistungen enthalten. Die Kooperation und integrative Vernetzung zwischen Leistungserbringern verschiedener Sozialgesetzgeber erscheint dabei von besonderer Wichtigkeit. Sie sollte entsprechend der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern (AG KpkE) gestärkt und ausgebaut werden. 

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