Die DGPPN hat am 20.11.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung kommentiert. Die DGPPN begrüßt das Bestreben des Bundesministeriums für Gesundheit, eine gesetzliche Grundlage für die verbesserte Datennutzung aus nationalen Medizinregistern zu schaffen. Gleichzeitig bergen die Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Medizinregister hohe Risiken für Menschen mit psychischen Krankheiten, da diese in besonderem Maße Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Ein besonderer Schutz personenbezogener Daten bei psychischen Erkrankungen ist daher aus Sicht der DGPPN unerlässlich. Insgesamt 65 Verbände und Organisationen haben den Gesetzentwurf kommentiert.