18.09.2024 | Gemeinsame erklärung

„Interprofessionelle Zusammenarbeit in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung“

Der Runde Tisch Interprofessionelle Zusammenarbeit hat gemeinsam mit 11 weiteren Verbänden und Fachgesellschaften eine Gemeinsame Erklärung für eine gelingende Interprofessionelle Zusammenarbeit verfasst.  

Interprofessionelle Zusammenarbeit trägt dazu bei, dass Menschen mit komplexem Hilfebedarf Angebote verschiedener Professionen erhalten, die passgenau aufeinander abgestimmt sind. Diese Zusammenarbeit ist herausfordernd, weil viele Aufgaben der verschiedenen Professionen sich überschneiden. Damit interprofessionelle Zusammenarbeit gelingt, ist die Bereitschaft aller in der psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosozialen Versorgung Tätigen gefordert, die Bedürfnisse, Wünsche, Aktivitäten, Ziele, Unterschiede und Lösungswege des Gegenübers anzuerkennen und gemeinsam zu diskutieren.

Die Gemeinsame Erklärung stellt aus Sicht der Verfassenden wichtige Kriterien für eine gute interprofessionelle Zusammenarbeit vor und beschreibt ein gemeinsames Verständnis einer Best Practice. Der Runde Tisch und die mitzeichnenden Verbände und Fachgesellschaften empfehlen, die gemeinsamen Grundsätze in das berufliche Wirken zu integrieren.

Diese Empfehlungen richten sich an alle Berufsgruppen und Personen, die in allen Settings und Sektoren der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen praktisch, leitend oder steuernd tätig sind.

Der Runde Tisch Interprofessionelle Zusammenarbeit traf sich über einen Zeitraum von zwei Jahren regelmäßig unter der Leitung von Dorothea Sauter (DFPP), Dr. Franz-Peter Begher (DVSG) und Prof. Dr. Thomas Pollmächer (DGPPN).

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