Die DGPPN begrüßt grundsätzlich das Ziel des Referentenentwurfs des Suizidpräventionsgesetzes, das Thema Suizidprävention stärker in den Fokus der politischen Agenda zu rücken und die Versorgung von suizidgefährdeten Menschen zu verbessern. Jedoch müssen aus Sicht der DGPPN zahlreiche Punkte überarbeitet und präzisiert werden, um die Wirksamkeit des Gesetzes sicherzustellen und die Interessen von Betroffenen und Fachkräften angemessen zu berücksichtigen.
Die DGPPN hat im Rahmen des Stellungnahme-Verfahrens das Suizidpräventionsgesetz (SuizidPrävG) des Bundesministeriums für Gesundheit kommentiert. Die Stellungnahme der DGPPN wurde am 05.12.2024 beim BMG eingereicht.