Hauptstadtsymposium am 21.06.2022

Suizidbeihilfe neu regeln: zwischen Selbstbestimmung und Schutzpflichten

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Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Aktuell debattiert der Deutsche Bundestag und mit ihm die Zivilgesellschaft über Wege, die Risiken einer unregulierten Suizidbeihilfe zu minimieren. In mehreren Gesetzesentwürfen, die sehr unterschiedliche Schwerpunkte setzen, haben Parlamentarier aller demokratischen Parteien Vorschläge gemacht.

Mit den federführenden Abgeordneten wird im Rahmen der Veranstaltung darüber diskutiert, wie ein „legislatives Schutzkonzept“ aussehen muss, das Sorge trägt für vulnerable Menschen: 
Wie hängen psychische Erkrankungen und Suizidalität zusammen? 
Was bedeutet Freiverantwortlichkeit im Kontext psychischer Erkrankungen? 
Welche Rolle kommt der Suizidprävention zu?

Zum Eckpunktepapier für eine Neuregelung der Suizidassistenz

Programm 

Moderation: Petra Schwarz

 

  
11:00–11:05 UhrBegrüßung
Thomas Pollmächer, DGPPN-Präsident
11:05–11:30 UhrDas Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020
Volker Lipp, Göttingen
11:30–13:00 Uhr

Perspektiven aus der Psychiatrie

Suizidalität 
Andreas Reif, Frankfurt am Main

Freiverantwortlichkeit 
Henning Saß, Aachen 

Suizidprävention 
Ute Lewitzka, Dresden 

Eckpunkte für eine Neuregelung 
Thomas Pollmächer, DGPPN-Präsident

13:00–13:30 UhrKaffeepause 
13:30–14:00 Uhr

Die politischen Antworten: aktuelle Gesetzesentwürfe

  • Künast und Keul: Dirk Heidenblut, SPD
  • Helling-Plahr et al.: Katrin Helling-Plahr, FDP
  • Castellucci et al.: Kirsten Kappert-Gonther, Bündnis 90/ Die Grünen
14:00–15:00 Uhr

Podiumsdiskussion: Wie sollte ein legislatives Schutzkonzept aussehen?

  • Dirk Heidenblut, SPD 
  • Katrin Helling-Plahr, FDP 
  • Kirsten Kappert-Gonther, Bündnis 90/Die Grünen 
  • Volker Lipp, Deutscher Ethikrat 
  • Thomas Pollmächer, DGPPN-Präsident
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Ihre Ansprechpartnerin

Josephine Winkler
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DGPPN-Geschäftsstelle
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T +49 30 2404 772-19
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