Suizidbeihilfe neu regeln: zwischen Selbstbestimmung und Schutzpflichten
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Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Aktuell debattiert der Deutsche Bundestag und mit ihm die Zivilgesellschaft über Wege, die Risiken einer unregulierten Suizidbeihilfe zu minimieren. In mehreren Gesetzesentwürfen, die sehr unterschiedliche Schwerpunkte setzen, haben Parlamentarier aller demokratischen Parteien Vorschläge gemacht.
Mit den federführenden Abgeordneten wird im Rahmen der Veranstaltung darüber diskutiert, wie ein „legislatives Schutzkonzept“ aussehen muss, das Sorge trägt für vulnerable Menschen:
Wie hängen psychische Erkrankungen und Suizidalität zusammen?
Was bedeutet Freiverantwortlichkeit im Kontext psychischer Erkrankungen?
Welche Rolle kommt der Suizidprävention zu?
Zum Eckpunktepapier für eine Neuregelung der Suizidassistenz
Moderation: Petra Schwarz
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11:00–11:05 Uhr | Begrüßung Thomas Pollmächer, DGPPN-Präsident | |
11:05–11:30 Uhr | Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 Volker Lipp, Göttingen | |
11:30–13:00 Uhr | Perspektiven aus der Psychiatrie Suizidalität Freiverantwortlichkeit | |
13:00–13:30 Uhr | Kaffeepause | |
13:30–14:00 Uhr | Die politischen Antworten: aktuelle Gesetzesentwürfe
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14:00–15:00 Uhr | Podiumsdiskussion: Wie sollte ein legislatives Schutzkonzept aussehen?
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Das Programm zum Download [PDF, 56KB]