Prof. Paul Weindling, Oxford
Die Schätzungen zu den Opferzahlen der medizinischen Experimente und der als Forschung getarnten Gräueltaten während des NS schwanken sehr stark. Wenn folgende Personengruppen berücksichtigt werden, steigen sie erneut:
die zahlreichen Personen, deren Körper nach der Ermordung für die anatomische Lehre und Forschung benutzt wurden,
Euthanasieopfer, deren Gehirne für die Forschung verwendet wurden,
Personen, die Misshandlungen wie die Sterilisierung durch Röntgenstrahlen erlitten haben.
Eine vollständige Dokumentation der Anzahl und Identität der Opfer als Grundlage der historischen Forschung für Entschädigungszahlungen steht nach wie vor aus.
Während die Geschichte der Euthanasieopfer der Aktion T4 umfangreich erforscht wurde, ist die der Psychiatrie-Patienten, die der unethischen medizinischen Forschung zum Opfer fielen, vergleichsweise wenig dokumentiert. Das vorhandene Wissen bezieht sich auf ganze Opfergruppen, nötig wäre allerdings eine Identifikation der einzelnen Betroffenen. Die Frage lautet also, welche Rolle die bereits gewonnenen Forschungsergebnisse bezüglich der Opfergruppen in einer erweiterten Struktur zur Erforschung einzelnen Biografien spielen können.
Als in den frühen 1990ern Körperteile aus Anatomischen Instituten entfernt wurden, war die Identität der Opfer weder erforscht noch offengelegt. Das gilt besonders für Hirnschnittpräparate von Euthanasieopfern. Dass Humanexperimente sowohl in Kliniken als auch in Konzentrationslagern stattfanden, ist innerhalb der Psychiatrie und Neurologie weithin belegt.
Im Gegensatz zu anderen Ländern (besonders Österreich) unterliegen die Opfer der Euthanasie in Deutschland immer noch den strengen gesetzlichen Auflagen der Anonymisierung.
Das hat zur Folge, dass auf Denkmälern nur sehr selten, falls überhaupt, die Namen von Euthanasieopfern zu finden sind, sodass auch ein Gedenkort, der alle Opfer repräsentiert, momentan undenkbar ist. Dabei wäre es sehr wohl möglich, einen großen Prozentsatz der ermordeten Personen zu identifizieren.
Einige Euthanasieopfer wurden bereits in den 1850er Jahren geboren. Somit ist die zum Zugriff auf personenbezogene Daten geltende gesetzliche Sperrfrist von 110 Jahren nach der Geburt des Betroffenen in diesen Fällen seit geraumer Zeit abgelaufen. Es ist wichtig, dass den Nachkommen der Opfer die Möglichkeit zum Gedenken gegeben wird.