Berufliche Teilhabe

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Recht behinderter Menschen auf Arbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen wird in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention beschrieben. Dies beinhaltet die Möglichkeit, den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird.

Ausgangssituation

Das Angebot beruflicher Teilhabe, gesetzlich vor allem geregelt im SGB IX, ist in Deutschland vielfältig und reicht von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) über Berufliche Trainingszentren (BTZ), Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke (RPK) bis hin zu Integrationsfachdiensten, Integrationsunternehmen und -firmen. Inhaltlich unterscheidet man zwei grundsätzliche Konzepte beruflicher Rehabilitation: In Deutschland kommen vor allem berufliche Wiedereingliederungsmaßnahmen, die auf dem „first train, then place“-Ansatz basieren, auch „Pre-vocational Training“ (PVT) genannt, zum Einsatz. Erfolg versprechen auch internationale evidenzbasierte Konzepte nach dem „Supported-Employment-Ansatz“ („first place, then train“). Ungeachtet dieses breit gefächerten Angebots sind insbesondere Menschen chronischen psychischen Krankheiten noch immer mit vielfältigen Barrieren für eine gleichberechtigte berufliche Teilhabe konfrontiert.

Zielsetzung

Die Verbesserung des Zugangs zum ersten Arbeitsmarkt und damit zur Erwerbstätigkeit für psychisch kranke und behinderte Menschen – orientiert an den Evidenzen der S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen“ – ist erklärtes Ziel der DGPPN.

Maßnahmen

Beteiligung am Bundesteilhabegesetz
Beschreibung

Nachdem eine vom BMAS eingesetzte „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ zwischen Juli 2014 und April 2015 ein Arbeitspapier als Grundlage für das Bundesteilhabegesetz vorgelegt hatte, wurden Vertreter der DGPPN in den Prozess der finalen Ausdefinition wichtiger Kriterien für Menschen mit psychischen Behinderungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2017 aktiv einbezogen. Ein auf die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen fokussiertes Positionspapier wurde publiziert und sowohl der Fachöffentlichkeit als auch dem breiten interessierten Publikum bei Fachkongressen und öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen vorgestellt.

Zeitrahmen

2015–2016

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DGPPN-Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz

Arbeitssituation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
Beschreibung

Die Expertise von Gesundheitsstadt Berlin und DGPPN zeigt, dass Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Deutschland überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Dabei würde sich eine regelmäßige Berufstätigkeit positiv auf den Krankheitsverlauf und die Lebenszufriedenheit auswirken. Die breiten Angebote zur beruflichen Rehabilitation kommen noch nicht ausreichend bei den Betroffenen an. Sie arbeiten häufig auf einer Stelle des besonderen Arbeitsmarktes, d. h. in ausgelagerten Arbeitstherapieplätzen oder speziellen Werkstätten. Der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt nur selten. Die Gründe dafür sind vielfältig: So kann eine psychische Erkrankung die berufliche Leistungsfähigkeit schmälern, was mit den gegenwärtigen Arbeitsmarktbedingungen nur schwer vereinbar ist. Darüber hinaus lösen psychische Erkrankungen im sozialen Umfeld noch immer große Unsicherheit aus. Die Expertise gab wichtige Hinweise für Handlungsbedarfe im Themenfeld „Arbeit und psychische Erkrankungen“.

Zeitrahmen

Veröffentlichung im September 2015

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Expertise "Arbeit und psychische Erkrankungen"

Teilhabekompass I: Berufliche Teilhabe
Beschreibung

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen haben oftmals Schwierigkeiten, auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. Dabei sind die positiven Effekte von Arbeit auf den Krankheitsverlauf wissenschaftlich belegt. Der Teilhabekompass der DGPPN bietet erstmals einen Überblick über die zahlreichen beruflichen Reha- und Integrationsmaßnahmen in Deutschland. Der Teilhabekompass richtet sich an alle Ärzte und weiteren Behandler, die erwachsene Menschen mit – insbesondere schweren – psychischen Erkrankungen behandeln. Er bietet einen Überblick über regelfinanzierte Leistungsanbieter und Maßnahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Deutschland nach dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX). Darüber hinaus stellt der Teilhabekompass Modell­ und Pilotprojekte mit ihren inhaltlichen und regionalen Besonderheiten vor, die sich nicht zwingend im Kontext der Regelfinanzierung nach SGB IX bewegen. Anhand von Fallvignetten werden ergänzend „prototypische“ Wege von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in berufliche Integrationsmaßnahmen beschrieben. Damit sollen individuelle Vermittlungs- und Zuweisungspfade aufgezeigt werden.

Zeitrahmen

Veröffentlichung im November 2016

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Teilhabekompass I

Standards und Implementierung von Supported Employment in Deutschland
Beschreibung

Die DGPPN-Expertise zur Arbeitssituation von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen (2015) hatte gezeigt, dass diese Gruppe in Deutschland überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen ist und das breite Angebot zur beruflichen Rehabilitation noch nicht ausreichend bei den Betroffenen ankommt. Das sogenannte „Supported Employment“ könnte ein wichtiger Beitrag sein, um die beruflichen Teilhabechancen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen zu verbessern. Gemeinsam mit ausgewiesenen Experten und Expertinnen wird eine Task-Force der DGPPN die Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität der beruflichen Integrationsmaßnahmen in Deutschland evaluieren und vorantreiben. Besonderen Stellenwert erhält dabei die Erarbeitung von in Deutschland anzuwendenden fachlichen Standards und Qualitätsmerkmalen.

Zeitrahmen

Veröffentlichung Mitte 2020

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