Die medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften DGKJP, DGPM und DGPPN machen sich für eine optimale Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen stark. Sie unterstützen daher eine Ausbildungsreform für Psychologische Psychotherapeuten grundsätzlich, lehnen den jüngst vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Entwurf jedoch ab. Dieser gefährdet aus Sicht der Fachgesellschaften einerseits die Versorgungsqualität und somit die Patientensicherheit. Andererseits konterkariert der Entwurf die Anstrengungen in Richtung einer gestuften, vernetzten und sektorenübergreifenden Versorgung durch die geplante Schaffung von Doppelstrukturen.
Die Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten soll reformiert werden. Dies ist notwendig, um das jetzige System an die Vorgaben der Bolognareform anzupassen und insbesondere um die oftmals prekäre Situation von Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung zu verbessern. Nun hat das BMG einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt, der für heftige Kontroversen sorgt. Der Entwurf sieht ein Hochschulstudium der Psychotherapie vor, das mit Approbation und Staatsexamen abschließt. Das Studium soll bereits dazu ermächtigen, u. a. gutachterliche Fragen der Arbeits- und Berufsunfähigkeit zu bearbeiten; in einem Modellstudiengang soll sogar zur Verschreibung von Psychopharmaka befähigt werden. Gleichzeitig soll die im Psychotherapeutengesetz von 1998 verankerte Pflicht der somatischen Abklärung von psychischen Symptomen durch Ärzte gänzlich gestrichen werden.
Die DGPPN bewertet das Gesetzesvorhaben in einer heute veröffentlichten Stellungnahme äußerst kritisch und sieht im Ergebnis die Patientensicherheit gefährdet: „Es scheint, als ob das BMG den ursprünglichen Anlass der Reform aus dem Blick verloren hat und hier die Grundlage für ein von der ärztlichen Versorgung vollständig getrenntes psychotherapeutisches Versorgungssystem schaffen möchte, in dem Ärzte für die Versorgung von somatischen und Psychologische Psychotherapeuten für die Versorgung von psychischen Erkrankungen zuständig wären. Derartige Vorstellungen bedeuten in der Konsequenz eine grobe Vernachlässigung somatischer Aspekte psychischer Erkrankungen und konterkarieren die großen Anstrengungen hinsichtlich einer vernetzten und sektorenübergreifenden Versorgung“, so DGPPN-Präsident Prof. Arno Deister.
Darüber hinaus fehlt es dem Arbeitsentwurf aus Sicht der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften an einer Berücksichtigung wichtiger Weiterbildungsaspekte: „Sowohl der Status als auch die Finanzierung der Weiterbildung von Fachärzten und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten muss gleichartig gestaltet werden. So müssen die von den psychologischen Verbänden geforderten krankenkassenfinanzierten Weiterbildungsambulanzen entsprechend des Analogieprinzips auch für Ärzte in Weiterbildung gelten“, so Prof. Sabine C. Herpertz aus dem DGPPN-Vorstand.
In ihrer Stellungnahme plädiert die DGPPN zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) dafür, dass das BMG den ursprünglichen Anlass einer Reform – die Verbesserung der Ausbildungsqualität und eine adäquate Bezahlung von Psychologischen Psychotherapeuten in Weiterbildung – wieder in den Blick nimmt, anstatt die Abspaltung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen aus dem medizinischen System voranzutreiben.