Gemeinsame Positionen von DGPPN, DGKJP, DGPs und FTPs:
Hierfür muss eine entsprechende Weiterbildung absolviert werden. Forschung zur Weiterentwicklung und Evaluation von Psychotherapie und ihren Indikationsgebieten findet fast ausschließlich an universitären Instituten der Medizin und Psychologie statt (siehe z. B. Statistiken zur Psychotherapieforschung, Portal GEPRIS der DFG). Die Trias von Forschung, Lehre und praktischer Versorgung wird somit nur von Universitäten und gleichstehenden Hochschulen geleistet. Eine akademische Ausbildung, die zu den genannten Ausbildungszielen und Kompetenzen führt, kann entsprechend nur an Hochschuleinrichtungen erfolgen, die
(a) selbst aktiv in der Forschung im Bereich der psychischen Erkrankungen sind,
(b) mit dem Ziel der praxisnahen Ausbildung eine ambulante Behandlungseinrichtung für den Bereich psychischer Erkrankungen haben, die der Forschung und Lehre dient, und
(c) die strukturellen Voraussetzungen für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erfüllen (Promotionsrecht, Habilitationsmöglichkeiten, Qualifikationsstellen, wissenschaftlicher Mittelbau).
Zur Approbation führende Studiengänge sind zusätzlich zur wissenschaftlichen Akkreditierung von den Landesbehörden anzuerkennen und mit einem Staatsexamen abzuschließen.
5. Die Weiterbildung in Psychotherapie stellt ebenso wie das Studium eine gesellschaftliche Aufgabe dar. Diese Aufgabe kann nur dadurch bewältigt werden, dass in ausreichendem Maße Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen von Assistenzstellen sowohl für den stationären als auch ambulanten Kinder-, Jugendlichen- als auch Erwachsenenbereich geschaffen werden, die entsprechend des vorliegenden akademischen Niveaus entlohnt werden und deren zusätzliche Finanzierung gewährleistet sein muss. Für die Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten des Kindes-, Jugend- und Erwachsenenbereichs müssen alle als notwendig erachteten Teile der Weiterbildung (u. a. die Vermittlung theoretischer Inhalte, Supervision, Selbsterfahrung) strukturell und finanziell gesichert sein.
6. Die beteiligten Gruppen setzen sich dafür ein und unterstützen sich in dem Ansinnen, dass die Verankerung von Psychotherapie im Gesundheitswesen weiter verbessert wird, Psychotherapieforschung gefördert wird und der Transfer dieser Erkenntnisse in die Versorgungspraxis ermöglicht wird. Die Attraktivität psychosozialer Fächer in der Aus-und Weiterbildung sowohl in der Medizin als auch in der Psychologie wird als wichtiges Anliegen der Nachwuchssicherung gesehen, und die Kooperation der unterschiedlichen an der psychosozialen Versorgung beteiligten Berufsgruppen soll verbessert werden.
7. Soweit die wissenschaftliche Beurteilung der empirischen Evidenz psychotherapeutischer Interventionsansätze Voraussetzung für die Entscheidung zuständiger Behörden und Kammern ist bzw. soweit sie für Fragen der Aus- und Weiterbildung sowie der psychotherapeutischen Versorgung von Relevanz ist, sollen die Entscheidungen auf der Grundlage von Gutachten eines „Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie“ getroffen werden. Die Besetzung erfolgt paritätisch durch die Fakultätentage sowie die Bundesärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer, im Einvernehmen mit den für diese psychotherapeutischen Heilberufe relevanten wissenschaftlichen Fachgesellschaften.
* Im Studium zur Approbation muss dabei gewährleistet sein, dass Ätiologie, Diagnostik und Therapie psychischer Störungen von Beginn an über alle Altersbereiche – also Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter – gleichberechtigt in Theorie und Praxis gelehrt werden. Eine Spezialisierung auf einen Altersbereich erfolgt erst im Anschluss an das Studium mit Abschluss Approbation in eigenständigen, parallel aufgebauten Weiterbildungsstrukturen.
Dr. Iris Hauth | Präsidentin DGPPN
Prof. Dr. Andrea Abele-Brehm | Präsidentin DGPs
Prof. Dr. Tobias Banaschewski | Präsident DGKJP
Prof. Dr. Markus Bühner | Vorsitzender FTPs
Stellungnahme zum Download [PDF, 224 KB]