Die DGPPN begrüßt ausdrücklich das Anliegen, die Versorgung besonders vulnerabler Patientengruppen mit psychiatrisch-psychotherapeutischem Behandlungsbedarf zu verbessern. Aktive Anreize für die spezifische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung, Suchterkrankungen sowie sozial benachteiligten Menschen sind grundsätzlich zielführend. Die im Referentenentwurf vorgesehene Erweiterung der Ermächtigungstatbestände wird jedoch nicht ausreichen, um die Versorgung dieser vulnerablen Patientengruppen wirksam zu verbessern; eine finanzielle und personelle Stärkung der bestehenden ambulanten psychiatrischen Versorgungsstrukturen wäre hierzu dringend erforderlich.
Die DGPPN hat im Rahmen eines Stellungnahme-Verfahrens den Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte des Bundesministerium für Gesundheit kommentiert. Die Stellungnahme der DGPPN wurde am 10.12.2024 beim BMG eingereicht