Die unabhängige Beratung von Patienten dient neben der Information von Patientinnen und Patienten auch der Stärkung ihrer Rechte, soll die Patientenorientierung im Gesundheitswesen stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzeigen. Die Bedeutung einer unabhängigen Patientenberatung wurde u.a. durch das Patientenrechtegesetz und die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention gestärkt. Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen, die der Gesetzgeber im SGB V §27 wegen Ihrer besonderen Bedürfnisse hervorhebt, brauchen eine niederschwellig erreichbare, unabhängige Patientenberatung.
Inhalte der Arbeit der UPD sind die Beratung bei rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Problemen im Umgang mit einer Erkrankung. Konkret bedeutet das z.B. die Beratung zu Zuständigkeiten der Krankenkassen, zu Arzneimitteln, zum Zugang zu und zur Finanzierung von Psychotherapie.
All diese Aufgaben erfordern eine hohe Fachkompetenz und Unabhängigkeit von Interessen Dritter, die durch die bisherigen Gesellschafter, den Sozialverband VdK Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband und den Verbund unabhängige Patientenberatung sichergestellt war.
Die DGPPN sieht daher die aktuell beschlossene Vergabe der UPD an den Duisburger Medizindienstleister Sanvartis aus mehreren Gründen als äußerst problematisch an:
Die DGPPN fordert daher im Sinne einer unabhängigen Patientenberatung unter besonderer Berücksichtigung der Situation von Menschen mit psychischen Störungen bundesweit flächendeckende, wohnortnahe Angebote, die niederschwellig erreichbar sind. Beispielhaft zu nennen sind die im neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Baden-Württemberg verankerten Integrierten Beschwerde- und Beratungsstellen, die auf Landkreisebene realisiert werden.
Dr. med. Iris Hauth, Präsidentin der DGPPN
Dr. med. Raoul Borbé, Leiter des Referats Gemeindepsychiatrie
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