Den Anforderungen in der Patientenversorgung Rechnung tragen
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) zur Reformierung der Psychotherapeutenausbildung.
„Wir werden das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung überarbeiten“ – so lautete die Ankündigung von CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien von Dezember 2013. Die Hintergründe der Reformbemühungen sind unter anderem die bislang ungelöste Frage nach der angemessenen Vergütung der Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung und die europaweite Harmonisierung von Studiengängen im Rahmen des Bologna-Prozesses. Die Fachgesellschaften DGPPN und DGPM fordern, dass eine Neugestaltung der Aus- und Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeuten in erster Linie der Verbesserung der Patientenversorgung dienen muss und nicht an den Bedürfnissen der Menschen mit psychischen Erkrankungen vorbei gehen darf.
Ende 2013 kündigten CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag an, „das Psychotherapeutengesetz samt den Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung“ zu überarbeiten. Trotz erheblicher Kontroversen hat der Deutsche Psychotherapeutentag im November 2014 Eckpunkte für eine Reform der Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten beschlossen. Sie soll künftig nach einem eigenständigen, wissenschaftlichen Hochschulstudium auf Masterniveau mit einem Staatsexamen und der Approbation abschließen (sogenannte Direktausbildung).
Aus Sicht der Fachgesellschaften DGPPN und DGPM muss geklärt werden, ob die umfassende Neugestaltung eines „Psychotherapiestudiums“ der geeignete Weg ist, den unzureichend definierten Status von Psychologischen Psychotherapeuten in Ausbildung zu verbessern. In jedem Falle muss rechtzeitig im laufenden Prozess dafür gesorgt werden, dass eine Reform den Anforderungen in der Patientenversorgung ausreichend Rechnung trägt und hierbei sowohl die Ausbildung als auch die Weiterbildung berücksichtigt werden.
Für die Ausbildung schließt dies ein:
Für die Weiterbildung schließt dies ein:
Weiterbildungszeiten von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten müssen auch in fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen finanziell unterstützt werden.
Im Sinne eines multidisziplinären Zugangs zur psychotherapeutischen Tätigkeit setzen sich DGPPN und DGPM dafür ein, dass die ärztliche Psychotherapie, die in besonderer Weise somatische und psychotherapeutische Aspekte in ganzheitlicher Sicht zusammenführt, nicht verdrängt wird:
Eine Neugestaltung der Aus- und Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeuten darf nicht in einen Rückschritt in der Versorgung münden, indem der Körper den Ärzten und die Seele den Psychologen zugesprochen wird. Die komplexe Behandlung psychischer und psychosomatischer Störungen erfordert es, sowohl die psychischen wie die somatischen Aspekte von Erkrankungen zu berücksichtigen. Psychotherapeutische Behandlungen sind Teil eines Gesamtbehandlungsplans, der die psychosomatischen und somatopsychischen Interaktionen beachtet und somatische Interventionen z.B. pharmakologische Therapien integriert. Eine erfolgreiche Umgestaltung der Aus- und Weiterbildung der psychologischen Psychotherapeuten wird sich auch daran messen lassen müssen, welche Lösung für diese komplexe Problematik gefunden wird.
Für die DGPPN
Dr. med. Iris Hauth, Präsidentin DGPPN
Prof. Dr. med. Sabine Herpertz, Vorstandsmitglied der DGPPN
Für die DGPM
Prof. Dr. med. Johannes Kruse, Vorsitzender DGPM
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