20.10.2023 | Pressemitteilung

Personalrichtlinie Psychiatrie: Aussetzen der Sanktionen schafft Raum für Reformen

Die DGPPN begrüßt die Aussetzung und Umstrukturierung der Sanktionen der Richtlinie „Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-RL), die der Gemeinsame Bundessauschuss (G-BA) in seiner gestrigen Sitzung beschlossen hat. Die psychiatrische Fachgesellschaft hatte sich vorab deutlich gegen die Strafzahlungen positioniert, da sie zu einer Verschlechterung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen geführt hätten. 

In der Richtlinie „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik“ des G-BA sind seit 2020 Untergrenzen für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken festgeschrieben. Werden diese Mindestvorgaben nicht eingehalten, sieht die PPP-RL Strafzahlungen vor. Die Plattform Entgelt, ein breites Bündnis aus Klinikverbänden, Fach- und Betroffenenvereinigungen, hatte den Mechanismus der Berechnung dieser Sanktionen als unverhältnismäßig und ungerecht kritisiert und daher die Aussetzung gefordert. Die jetzige Entscheidung des G-BA erfüllt diese Forderungen.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg beurteilt die Entscheidung positiv: „Wir begrüßen, dass der G-BA sich entschieden hat, die Sanktionen für zwei weitere Jahre auszusetzen. So können die Kliniken weiterhin die gemeindenahe Behandlung von Patientinnen und Patienten sicherstellen und an einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Versorgungssystems arbeiten.“

Die Koordinatorin der Plattform Entgelt Dr. Sylvia Claus ergänzt: „Dieser Erfolg verdeutlicht, dass der Schulterschluss der Verbände und Interessenvertretungen wichtig und wirksam ist. Unser gemeinsames Ziel ist es, Menschen mit psychischen Erkrankungen optimal zu versorgen. Die Sanktionszahlungen der PPP-RL hätten das gefährdet.“

Die Strafzahlungen werden nun bis 2026 ausgesetzt. Stattdessen soll im G-BA-Unterausschuss Qualitätssicherung ein neuer Sanktionsmechanismus entwickelt werden. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass der neue Mechanismus fair und verhältnismäßig ist“, betont Prof. Dr. Meyer-Lindenberg. „Die DGPPN wird sich auch künftig dafür engagieren, dass Richtlinien und Regelungen einer guten psychiatrischen Versorgung dienen und dieser nicht im Weg stehen.“

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