16.04.2024 | Pressemitteilung

Personalrichtlinie Psychiatrie: Anpassung der Sanktionen richtig, aber nicht ausreichend

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) begrüßt, dass der G-BA die Übergangsregelung für die in der Richtlinie „Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-RL) vorgesehenen Strafzahlungen bei Unterschreitung von Personal-Mindestvorgaben verlängert hat. Gleichzeitig fordert sie, dass Kliniken, die Schwierigkeiten haben, die Mindestvorgaben zu erfüllen, Unterstützung bei der Personalgewinnung erhalten. Sanktionen sollten auf die Höhe der nicht verausgabten Personalmittel begrenzt werden.  

Die Richtlinie „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-RL) des G-BA schreibt seit 2020 Untergrenzen für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken fest. Werden diese Mindestvorgaben nicht eingehalten, sieht die PPP-RL Strafzahlungen vor. Nachdem der G-BA bereits im vergangenen Jahr entschieden hatte, diese Sanktionen bis 2026 auszusetzen, hat er nun auch die erforderliche Quote der Umsetzung heruntergesetzt: Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Anforderungen zu 90 % und nicht zu 95 % erfüllt werden. Die hundertprozentige Umsetzung der Personalvorgaben wird erst ab dem Jahr 2029 zur Pflicht. Zudem wurde die Höhe der Strafzahlungen reduziert.

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg äußert sich positiv zu diesem Beschluss: „Wir begrüßen, dass der G-BA sich entschieden hat, die Personal-Mindestgrenzen der PPP-RL erst 2029 in vollem Umfang einzufordern. Die zuletzt vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) veröffentlichten Daten zeigen, dass leider einige Kliniken nach wie vor Schwierigkeiten haben, ausreichend Personal zu finden und einzustellen. Sie können die Vorgaben der PPP-RL trotz enormer Anstrengungen derzeit nicht vollständig erfüllen.“

Die DGPPN fordert deshalb mehr Unterstützung der Kliniken, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Andreas Meyer-Lindenberg erläutert: „Selbstverständlich sollten bewilligte Mittel, die wegen fehlender Fachkräfte nicht verausgabt werden, zurückgezahlt werden. Darüber hinausgehende Sanktionen gefährden aber die Versorgung, anstatt sie zu verbessern.“

Mit der Entscheidung des G-BA haben die psychiatrischen Krankenhäuser jetzt Zeit gewonnen, um notwendige Reformen vorzubereiten. Denn eine gute Versorgung kann, wenn Fachkräfte nicht ausreichend zur Verfügung stehen, langfristig nur mit veränderten Strukturen gewährleistet werden. Empfehlungen für eine entsprechende Reform hat die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ in ihrer Stellungnahme „Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsychiatrie. Reform und Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung“ abgegeben. Diese Empfehlungen gehen aus Sicht der DGPPN in die richtige Richtung. Präsident Andreas Meyer-Lindenberg fordert deshalb: „Die von der Regierungskommission empfohlenen Maßnahmen für die Reform der psychiatrischen Krankenhausversorgung müssen unbedingt noch vor der Sommerpause in ein Gesetz überführt werden. Nur dann hat die Umsetzung in dieser Legislaturperiode noch eine realistische Chance. Eine weitere Verzögerung von Reformen können wir uns angesichts der Lage der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung in diesem Land nicht leisten.“

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