31.05.2022 | Statement von DGPPN, SpiZ und DPtV

Zur Richtlinie „KSVPsych“ des Gemeinsamen Bundesausschusses

Die DGPPN steht gemeinsam mit dem Spitzenverband der psychiatrischen Berufsverbände (SpiZ ) und der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) für eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ein. Für die Umsetzung der neuen Richtlinie „KSVPsych“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fordern die Verbände die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen. Insbesondere ist eine finanziell ausgewogene Ausstattung der einzurichtenden Netzverbünde erforderlich. 

Die Richtlinie zur koordinierten berufsgruppenübergreifenden Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ist ein wichtiger Schritt, Versorgung für diese Patient:innen zu verbessern. Durch umfassende sozialmedizinische und psychotherapeutische Interventionen in einem Netzverbund können Patient:innen entsprechend ihren Bedürfnissen – also auch intensiv in Krisen – in ihrem Lebensumfeld versorgt werden.   
Sehr konkret sollen mit den Möglichkeiten dieser Richtlinie folgende bisher im vertragsärztlich-psychotherapeutischen Bereich unzureichend entwickelten Strukturen verbessert werden:  

  • Intensivierte multiprofessionelle Behandlung kann ambulant erbracht werden.
  • Termine im Netzverbund sollen bedarfsgerecht und zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
  • Engmaschige fachärztliche und psychotherapeutische sowie sozialmedizinische Behandlung erfolgt abgestimmt unter den Beteiligten Fachgruppen.
  • Gruppentherapieangebote von niedrigschwelligen bis zu differenzierten und diagnosespezifischen Angeboten können entstehen und durch ein größeres Angebot in der Breite Chronifizierungen verhindert werden.
  • Durch eine qualifizierte und intensivierte ambulante Behandlung können Klinikeinweisungen und damit verbundene Settingwechsel, die in der Regel zu einem Bruch der vertrauten Therapeutenbeziehung führen, verhindert werden.

Die Versorgung nach der Richtlinie kann für Patient:innen ein Gewinn werden.   
Das Entstehen und Aufrechterhalten eines für diese Versorgungsform notwendigen Netzverbundes muss auskömmlich finanziert werden. Die aktuellen finanziellen Möglichkeiten im Vertragsarztbereich sind aus verschiedenen Gründen nicht geeignet, vernetzte und multiprofessionelle patientenzentrierte Versorgung auf den Weg zu bringen. Unterfinanzierte Leistungen werden nicht erbracht! Durch die zu erwartende Reduzierung stationärer Behandlungen dieser Patient:innengruppe werden Mittel frei, die der Versorgung der Patient:innen in ihrem Lebensumfeld zugeführt werden müssen.   
Ein Versorgungsbereich mit ambulantem intensivierten medizinisch-psychotherapeutischem Spektrum kann nur entstehen und wachsen, wenn die dafür erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. 

Die beteiligten Verbände fordern:  

  • Die Leistungen der KSVPsych-Richtlinie müssen angemessen vergütet werden.   
    Die KSVPsych-Richtlinie zeichnet aus, dass unterschiedliche Berufsgruppen an einer vernetzten, niedrigschwelligen Versorgung zusammenwirken. Kooperationsleistungen, Fallbesprechungen, hochfrequente Gesprächs- und gruppentherapeutische Angebote sind angemessen zu vergüten. Dabei ist der besondere Schweregrad der Erkrankung der angesprochenen Patient:innen und der über die Regelversorgung hinausgehende Aufwand zu vergüten.
  • Ausräumen formaler Umsetzungshürden der Richtlinie, insbesondere die Festlegung von Doppeluntersuchungen und vollen Versorgungsaufträgen betreffend.
  • Der erhöhte zeitliche und finanzielle Managementaufwand eines Netzverbundes ist durch die GKV entsprechend zu vergüten. Eine zukunftsgerichtete Begleitung dieser neuen Versorgungsform ist durch Unterstützung der Selbstverwaltungsorgane zu fördern.

 

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