Patientenverfügung und psychische Gesundheit

Wer in einer psychischen Krise oder psychisch erkrankt ist, kann vorübergehend die Fähigkeit verlieren, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Möglicherweise lehnen Patientinnen und Patienten dann eine Behandlung ab oder stimmen ihr zu, obwohl sie das in gesundem Zustand nicht getan hätten. Für eben solche Situationen können sie eine sogenannte psychiatrische Patientenverfügung erstellen, mit der sie verbindlich über ihre Behandlung in Phasen der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden. 

Formular für eine psychiatrische Patientenverfügung 

Für den Bereich der psychischen Gesundheit hat die DGPPN ein Formular für eine Patientenverfügung entwickelt, mit der Entscheidungen getroffen werden, die in allen Behandlungssituationen zu beachten sind. Wichtig zu wissen: Diese sogenannte psychiatrische Patientenverfügung ist nicht als Alternative zu einer Patientenverfügung für Situationen zu sehen, in denen es um die körperliche Gesundheit geht, sondern als Ergänzung hierzu. Zusätzlich gibt es ein Dokument mit wichtigen Vorbemerkungen rund um das Thema sowie eine umfangreiche Ausfüllhilfe mit Erläuterungen zum Formular. 

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Patientenverfügung: Praxisempfehlung

In Patientenverfügungen zur Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen geht es unter anderem um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Patientin oder ein Patient eine Unterbringung und Behandlung vorausschauend ablehnen oder ihr zustimmen kann. Eine weitere wichtige Frage betrifft die Umsetzung solcher Verfügungen, wenn auch die Rechte Dritter berührt werden. Wesentlich für die Gültigkeit einer Patientenverfügung ist, dass sie in einwilligungsfähigem Zustand erstellt wurde, dass die Maßnahmen ausreichend bestimmt benannt wurden, die für diese Situation abgelehnt oder gewollt werden, und schließlich dass die in ihr enthaltenen Festlegungen zum Zeitpunkt der Umsetzung tatsächlich auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zutreffen. 

Die DGPPN erläutert diese und weitere Aspekte in einer Praxisempfehlung, ergänzt durch praktische Hinweise zur Erstellung und zum Umgang mit Patientenverfügungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Beantwortet werden unter anderem diese Fragen: 

  • Wer sollte eine Patientenverfügung errichten?
  • Wie sollte eine Patientenverfügung errichtet und aufbewahrt werden?
  • Wie wird eine Patientenverfügung umgesetzt?
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Patientenverfügungen und psychische Erkrankungen [PDF] | Praxisempfehlung der DGPPN | 16.05.2023

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