30.04.2024 | Stellungnahme

Zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

Die DGPPN stellt mit Sorge fest, dass im Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) keinerlei Regelungen enthalten sind, die die dringend notwendige Reform der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung durch das Krankenhaus betreffen. Die Fachgesellschaft plädiert dafür, die gesetzlichen Regelungen anzupassen und der Einführung von Globalbudgets, der Stärkung der Psychiatrischen Institutsambulanzen durch eine bundesweit auskömmliche Finanzierung, einer Flexibilisierung der Vergütung nach dem Bayerischen Modell sowie einer flächendeckenden regionalen Versorgungsverpflichtung als Versorgungsprinzip dabei den höchsten Stellenwert beizumessen.

Die DGPPN hat sich am Stellungnahmeverfahren zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG) beteiligt. Die Stellungnahme der DGPPN wurde am 30. April 2024 beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht.

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