Der Professor für Strafrecht Karl Binding (1840-1920) und der Freiburger Arzt und Psychiater Alfred Hoche (1865-1943) veröffentlichten im Jahr 1920 ihre Schrift „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form“.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts hatten Schriftsteller, Philosophen und Ärzte über die Tötung auf Verlangen und den Umgang mit unheilbar Kranken debattiert; nach dem Ersten Weltkrieg hatte die Diskussion ihren Höhepunkt erreicht. Die Schrift von Binding und Hoch gilt heute als publizistischer Wegbereiter für die NS-„Euthanasie“. Obwohl Binding betonte, dass „dem Rechte nichts übrig [bleibe], als den lebenden Menschen als Souverän über sein Dasein und die Art des desselben zu betrachten“ und „die volle Achtung des Lebenswillens aller, auch der kränksten und gequältesten und nutzlosesten Menschen“ Voraussetzung aller Überlegungen zur „Freigabe der Tötung Dritter“ sei, nahm er die spätere Argumentation der Nationalsozialisten bereits voraus: Man nehme „mit Schmerzen wahr, […] welch Maß von oft ganz nutzlos vergeudeter Arbeitskraft, Geduld, Vermögensaufwendung wir nur darauf verwenden, um lebensunwerte Leben“ zu erhalten. Bei den „unheilbar Blödsinnigen“ fand Binding „weder vom rechtlichen, noch vom sozialen, noch vom sittlichen, noch vom religiösen Standpunkt aus schlechterdings keinen Grund, die Tötung dieser Menschen nicht freizugeben“.
Der Mediziner Hoche rechnete in seinen „Ärztlichen Bemerkungen“ das „ungeheure Kapital“ vor, den der für diese „Ballastexistenzen notwendige Aufwand“ verursache. Seine Argumentation, dass man den „staatlichen Organismus“ wie einen „menschlichen Organismus“ betrachten müsse, der „im Interesse der Wohlfahrt des Ganzen auch einzelne wertlos gewordene oder schädliche Teile oder Teilchen preisgibt und abstößt“, findet sich im von den Nationalsozialisten propagierten Ideal der „Volksgemeinschaft“ wieder.
In der Weimarer Zeit rief die Schrift von Binding und Hoche auch teils heftigen Widerspruch hervor und verantwortungsbewusste Mediziner warnten vor einem Dammbruch, die Nationalsozialisten aber griffen besonders die Überlegungen hinsichtlich des ökonomischen Nutzens von psychisch Kranken auf und verknüpften sie mit ihren rassenhygienischen Vorstellungen.
Quelle: Karl Binding/Alfred Hoche, Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form, Leipzig 1920