Kinderfachabteilungen

Psychisch kranke und behinderte Kinder und Jugendliche wurden ebenfalls Opfer der „Aktion T4“; darüber hinaus mussten bis zu 10000 Kinder in über 30 „Kinderfachabteilungen“ sterben. Zentrales Dokument für die sogenannte Kinder-Euthanasie ist der streng vertrauliche Runderlass des Reichsministers des Innern vom 18. August 1939, der unter dem Vorwand der „Klärung wissenschaftlicher Fragen auf dem Gebiete der angeborenen Mißbildung und der geistigen Unterentwicklung“ die „Meldepflicht über missgestaltete usw. Neugeborene“ anordnete.

Ärzte oder Hebammen hatten diese Neugeborenen und behinderte Kinder bis zu drei Jahren (das Alter wurde später bis auf 16 Jahre hinaufgesetzt) beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Dort füllten die Amtsärzte Formblätter für die Zentrale der „Kinder-Euthanasie“, die Tarnorganisation „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ („Reichsausschuss“) im Amt II der „Kanzlei des Führers“ aus. Ohne das Kind und die Krankenakte gesehen zu haben, entschied ein dreiköpfiger „Gutachterausschuss“ – die Psychiater Werner Catel, Hans Heinze und Ernst Wentzler – über Leben und Tod. Die zur Tötung bestimmten Kinder wurden in „Kinderfachabteilungen“ verlegt, die in Heil- und Pflegeanstalten sowie Kliniken eingerichtet wurden. Viele von ihnen mussten medizinischen Versuchszwecken dienen, bevor sie mit Medikamenten (in den meisten Fällen eine Überdosis des Sedativums Luminal) ermordet wurden oder an durch gezielte Vernachlässigung hervorgerufenen Krankheiten starben. 

In der Landesanstalt Brandenburg-Görden wurde die erste Tötungsanstalt des „Reichsausschusses“ eingerichtet. Mit der Aufnahme von etwa 1000 minderjährigen Patienten aus der Potsdamer und der Lübbener Anstalt im Jahr 1938 war Görden ein kinder- und jugendpsychiatrisches Fachkrankenhaus unter Leitung des Psychiaters Hans Heinze geworden. Bis August 1944 wurden etwa 4000 Kinder und Jugendliche nach Görden verlegt. Der Medizinhistoriker Thomas Beddies wertete die Gördener Aufnahmebücher aus: Demnach starben 1270 (34 %) der jungen Patienten in Görden, 430 (12 %) wurden in einer der „Euthanasieanstalten“ ermordet. Einige der nach Görden verlegten Kinder waren Gegenstand wissenschaftlichen Interesses: Am 28. Oktober 1940 wurden mindestens 59 von ihnen in der Tötungsanstalt Brandenburg im Gas erstickt und anschließend ihre Gehirne für Untersuchungen im Kaiser-Wilhelm Institut in Berlin-Buch entnommen. Sie starben, weil sich Ärzte ihres Körpers als Untersuchungsmaterial bedienten (Quelle: Thomas Beddies, Kinder-„Euthanasie“ in Berlin-Brandenburg, in: Thomas Beddies/Kristina Hübener (Hrsg.), Dokumente zur Psychiatrie im Nationalsozialismus, Berlin 2003, S. 219-222)

Die familiären Tragödien, die sich hinter diesen Statistiken verbergen, schimmern in Briefen von Eltern durch, die verzweifelt um ihre Kinder kämpften. Am 13. Juni 1941 wandte sich z. B. die Mutter einer Dreieinhalb-Jährigen an die Anstaltsdirektion von Eglfing/Haar in der Nähe von München. Die Kleine war ohne Zustimmung und ohne Benachrichtigung der Mutter von Wiesloch bei Heidelberg dorthin verlegt worden: „Ich möchte die Direktion bitten, mir über den Gesundheitszustand meines Kindes Nachricht zukommen zu lassen, da das Kind von hier fort kam ohne uns irgendetwas zu sagen, ich als Mutter habe das Kind nicht mehr sehen dürfen seit Januar, am Christi Himmelfahrtstag war ich oben in der Anstalt, da wurde mir der Besuch verweigert, warum weiß ich nicht, ist das vielleicht recht, einer Mutter das zu verweigern? Ich habe das Kind drei Jahre lang Tag und Nacht gepflegt, trotzdem ich jeden Tag arbeiten gehe, für meine anderen vier Kinder. Bitte schreiben Sie mir oder lassen Sie von einer Schwester mir schreiben wie es dem Kind geht und warum das Kind so Hals über Kopf wegkam, ohne daß wir Eltern es noch einmal sehen durften.“ (Quelle: Gerhard Schmidt, Selektion in der Heilanstalt 1939-1945, Frankfurt am Main 1983, S. 105 f.)

Andere Eltern waren – im Vertrauen auf die Ärzte – ahnungslos vom Sinn und Zweck der „Kinderfachabteilungen“; sie hatten der Verlegung ihrer Kinder im Glauben an die bestmögliche medizinische Behandlung zugestimmt. Die Benachrichtigung über den Tod ihres Kindes traf sie völlig unvorbereitet. Die lapidaren, kurz gefassten und jedes persönliche Wort vermeidenden Schreiben von Ärzten auf die untertänigst formulierten Bittbriefe der trauernden und verzweifelten Eltern, wenigstens Nachricht über die letzten Tage ihrer Kinder und ihr Sterben zu erhalten, legen die Rolle, die Mediziner in diesem Mordprogramm zu spielen bereit waren, schonungslos offen.

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Prof. Dr. med. Dr. rer. soc. Frank Schneider

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