Corona: Orientierungshilfe für die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung

Die Corona-Pandemie stellt für das gesamte Gesundheitssystem eine enorme Herausforderung dar. Zunächst liegt dabei der Fokus auf der somatischen Medizin, aber auch Psychiatrie und Psychotherapie sind betroffen. Für das Fachgebiet ergeben sich zum Teil sehr spezifische und komplexe Herausforderungen.

Die Vorgaben des Robert Koch-Instituts sowie der Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sind unbedingt zu beachten. Dies gilt sowohl für das Personal als auch für Patienten in den Kliniken und Praxen während der Zeit in sowie außerhalb von Kliniken und Praxen. Die folgenden Hinweise sind als Orientierungshilfe und Ergänzung gedacht. Im Zweifel gelten stets die offiziellen Regelungen und es ist dringend empfehlenswert, sich tagesaktuell zu informieren. Die Hinweise gelten zudem nur für den gegenwärtigen Ausnahmezustand. Sobald es möglich ist, sollten die Einschränkungen und Neuregelungen wieder aufgehoben werden.

Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts
Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit

Zudem gibt es zweimal wöchentlich ein einstündiges COVID-19 Update als Video-on-Demand exklusiv und kostenlos für Ärzte unter wissenschaftlicher Leitung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM).

Allgemeine Hygieneregeln
  • Die DGPPN verweist auf die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu Hygienemaßnahmen (s. o.), die laufend aktualisiert werden.
  • Halten Sie soweit wie möglich einen Mindestabstand von 1,5 m zu allen Menschen ein und vermeiden Sie Körperkontakt.
  • Halten Sie die Regeln der Händehygiene sorgfältig ein.
  • Tragen Sie keinen Schmuck, künstliche Fingernägel, Nagellack, Armbanduhren.
  • Informieren Sie gut sichtbar über Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln für Patienten, aber auch für Mitarbeiter. Stellen Sie dafür Schilder und Hinweistafeln auf.
  • Informieren Sie alle Patienten auch persönlich über die notwendigen Hygieneregeln.
  • Wählen Sie für Besprechungen möglichst große Räume.
  • Halten Sie ausreichend Desinfektionsspender bereit.
  • Achten Sie auch außerhalb der Klinik/der Praxis auf die Einhaltung der Hygieneregeln.
Aufnahmemanagement in psychiatrischen Kliniken
  • Bei Indikationsstellung zur stationären Aufnahme
    - Patienten mit Hinweis auf Atemwegs- oder Allgemeininfekt sollten, wenn fachlich vertretbar, nicht aufgenommen werden.
    - Vorerst sollten elektive Aufnahmen ausgesetzt werden (bei bereits geplantem Aufenthalt telefonisch klären, ob Aufnahme unumgänglich ist). Insbesondere teilstationäre Behandlungen sind wegen der hohen Mobilität der Patienten (täglicher Wechsel zwischen Klinik und häuslicher Umgebung) problematisch und sollten, wenn möglich, vermieden werden.
    - Eine nicht aufschiebbare Behandlung/Notfallbehandlung muss stattfinden, aber auch Patienten mit einer nur wahrscheinlichen Gefährdung sollten nicht grundsätzlich abgewiesen werden; hier sollten auch immer die Folgen einer Exazerbation (bspw. durch eine psychotische oder suizidale Krise) einer psychiatrischen Erkrankung mit bedacht werden.
    - Bei Patienten aus Risikogruppen oder mit Vorerkrankungen (z. B. hohes Alter, Multimorbidität, Immunsuppression) sollte die Notwendigkeit einer stationären psychiatrischen Aufnahme besonders streng geprüft werden.
  • Führen Sie im Rahmen der Aufnahme eines Patienten ein Screening durch und prüfen folgende Faktoren:
    - Vorliegen akuter respiratorischer Symptome und/oder Fieber?
    - Kontakt zu COVID-19-Betroffenen?
    - vorheriger Aufenthalt in einem Risikogebiet?
  • Bei Hinweisen auf eine COVID-19-Infektion:
    - Prüfen Sie die Notwendigkeit einer somatischen Aufnahme, einer PCR Testung und/oder der Aufnahme in einem Isolationsbereich.
    - Dies gilt umso mehr, wenn eine Aufnahme auf eine besonders vulnerable Station erfolgen muss (geschlossene Station, gerontopsychiatrische Station).

Stations- und Therapieorganisation

  • Jeder (neue) Patient sollte in die Hygienemaßnahmen eingewiesen werden.
  • Alle Besprechungen (Visiten, Teambesprechungen etc.) sollten auf ein notwendiges Minimum an Personen beschränkt werden.
  • Die Zahl der Patienten pro Zimmer sollte möglichst gering gehalten werden.
  • Gruppen:
    - Stationsübergreifende Therapiegruppen sollten vermieden werden. Auf der Station sollten Gruppen nur aus möglichst wenigen Personen unter Einhaltung des empfohlenen Abstandes zusammenkommen.
    - Wenn nur kleine Räume zur Verfügung stehen, sollten Gruppen geteilt werden und u. a. kann auch die Einnahme der Mahlzeiten zeitversetzt erfolgen.
    - Gruppenaktivitäten, die mit Körperkontakt verbunden sind, sollten aktuell nicht durchgeführt werden.
    - Angehörigengespräche, Netzwerk- u. Hilfeplankonferenzen sollten per Telefon/ /Videokonferenz geführt werden.
    - Patienten sollten bis auf Weiteres nicht mehr an externen Gruppen teilnehmen (Pausieren), auch sollten keine externen Gruppensitzungen (z. B. AA) in Kliniken mehr durchgeführt werden.
  • Mahlzeiten sollten in Räumen eingenommen werden, die einen ausreichenden Abstand zwischen den Patienten gewährleisten. Auf Wunsch des Patienten können Mahlzeiten auch im Zimmer zu sich genommen werden.
  • Patienten mit Infektionszeichen auch bei vermuteter Bagatellinfektion sollten möglichst auf dem Zimmer verbleiben und einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) erhalten. Die weitere Entwicklung sollte engmaschig beobachtet werden.
  • COVID-Verdachtsfälle müssen isoliert und entsprechend der RKI-Empfehlungen behandelt werden.
  • Mobilität der Patienten:
    Beurlaubungen sollten angesichts der Infektionsgefahr unterbleiben.
    Ausgänge sollten kritisch geprüft und auf das notwendige Minimum reduziert werden. Soziale Kontakte während der Ausgänge sollten vermieden werden. Patienten, die sich absehbar nicht an diese Regeln halten werden, sollte kein Ausgang gestattet werden.
    - Durch Mitarbeiter begleitete Ausgänge können dabei helfen, unerwünschte soziale Kontakte von Patienten zu Dritten zu minimieren.
  • Besuche:
    - Besuche sind aktuell in Krankenhäusern in vielen Bundesländern grundsätzlich verboten. Entsprechende Hinweisschilder auf dem Gelände und an den Stationstüren sollten darauf aufmerksam machen.
    - Ausnahmen sind möglich, wenn der Besuch wichtigen therapeutischen Zwecken dient und unter kontrolliert hygienischen Bedingungen stattfindet.
    - Besuche von Menschen mit Atemwegserkrankungen oder solchen, die in Risikogebieten waren oder Kontakt zu einem Patienten mit nachgewiesener COVID-19-Infektion hatten, sollten generell nicht erfolgen.
    - Kontakt zu Betreuern, Richtern und Bevollmächtigten müssen unter Berücksichtigung der gebotenen Hygienemaßnahmen stattfinden. Ggf. sollte Schutzausstattung bereitgestellt werden. Ob eine Anhörung videogestützt durchgeführt werden kann, sollte im Einzelfall entschieden werden.
    - Grundsätzlich sollten auch Besucher gescreent werden, wie beim Thema Aufnahmemanagement beschrieben. In besonders vulnerablen Bereichen (insb. Gerontopsychiatrie) ist zu erwägen, kontaktlose Temperaturmessungen durchzuführen.

Allgemeine Klinikorganisation

  • Konferenzen und Besprechungen sollten auf ein notwendiges Minimum reduziert werden und nur mit den unbedingt erforderlichen Mitarbeitern stattfinden.
  • Fortbildungen sollten pausieren oder virtuell durchgeführt werden. Unaufschiebbare Schulungen und Weiterbildungen sollten in gut belüfteten und ausreichend großen Räumen erfolgen, sodass der empfohlene Abstand zwischen den Teilnehmern gewährleistet ist.
  • Cafés, Kioske etc. sollten geschlossen werden.
  • Das Angebot der Tageskliniken sollte grundsätzlich auf das medizinisch vertretbare Maß reduziert bzw. ausgesetzt werden. Patienten, die nicht ambulant behandelt werden können, sollten vollstationär aufgenommen werden, um die Mobilität und damit die Zahl der Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Der Einsatz von StäB und Home Treatment sollte sowohl angesichts des Personaleinsatzes als auch des Risikos, COVID-19 im öffentlichen Raum zu verbreiten bzw. zu akquirieren (für Personal und Patienten), jeweils kritisch geprüft werden.

Entlassmanagement

  • Patienten, die mit engmaschigen Kontakten (auch telefonisch) führbar sind bzw. die akutpsychiatrische Versorgung nicht benötigen, sollten entlassen werden.
  • Eine nahtlose Weiterbehandlung, z. B. telefonisch/telemedizinisch oder im vertragsärztlichen Bereich/PIA, sollte sichergestellt werden.
  • Wenn die Entlassung zu einer akuten gesundheitlichen Gefährdung führen sollte, sollte eine stationäre Wiederaufnahme angeboten werden.
  • Hygienisch inkompliante Patienten sollten, sofern medizinisch verantwortbar, entlassen werden.
  • Patienten mit akuten Symptomen einer Infektion der unteren Atemwege sollten entlassen werden, sofern eine Krankenhausbehandlung nicht notwendig ist und die psychische Erkrankung das zulässt.
    - Bei Infektion der unteren Atemwege: Risikoabklärung entsprechend RKI und Entlassung mit Diagnose oder Rat zur weiteren Abklärung.

Ambulante Versorgung (PIA und Vertragsarztpraxen)

  • Es sollte eine strenge Indikationsstellung für persönliche Patientenkontakte vorgenommen werden.
  • Patienten, die zu einer Risikogruppe gehören, wird empfohlen, zunächst telefonischen Arztkontakt zu suchen. Wenn möglich, sollten Behandlungen per Video/Telefon durch zertifizierte Anbieter durchgeführt werden. 
  • Diagnostiksprechstunden und ambulante Gruppentherapien sollten pausieren.
  • Medikamente sollten verantwortungsvoll und wirtschaftlich verschrieben werden. Verschreibungen für Zeiträume über 3 Monate gefährden unter Umständen die Versorgung anderer Patienten.
  • Menschenansammlungen im Wartezimmer sollten vermieden werden
    - Telefonische Vorabklärung, ob eine persönliche Vorstellung notwendig ist
    - Terminplanung derart gestalten, dass Patientenaufkommen reduziert wird.
    - 1,5 m Abstand für den Empfang markieren oder physisch umsetzen.
  • Hausbesuche im Altenheim sollten nach Möglichkeit durch telefonische Kontakte oder eine Videosprechstunde ersetzt werden.
  • Telekonsile sollten genutzt werden (z. B. ZNS-Konsil).

Zusätzlich wurde ein Kontaktformular eingerichtet, um weitere Fragen an die DGPPN-Experten heranzutragen.

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