Mit dem Ermächtigungsschreiben Hitlers vom Oktober 1939, das auf den 1. September – den Tag des Kriegsbeginns – zurückdatiert wurde, wurde der zehntausendfache Mord an Kindern und Kranken „legalisiert“. Wer in der Folgezeit Zweifel an der Legalität der Tötungen äußerte, wurde mit einem Verweis auf dieses Schreiben beschieden: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“