Der Entwurf der Bundesregierung für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz hat den zeitnahen und gleichwertigen Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung zum Ziel. In einem Sofortprogramm sollen auch die vertragsärztlichen Leistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden. Während die DGPPN die Zielsetzung der Reform unterstützt, bestehen doch erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der avisierten gesetzlichen Änderungen. Aus Sicht der Fachgesellschaft fehlt es insbesondere an einer überzeugenden sektorenübergreifenden Strategie für die Versorgung von Menschen mit (schweren) psychischen Erkrankungen, auf welche diese wie keine andere Patientengruppe angewiesen sind.