Die derzeitige gesellschaftspolitische Debatte vor dem Hintergrund eines Gesetzgebungsprojektes zur Suizidbeihilfe, auch durch Ärzte, die nicht selten fälschlicherweise als Sterbehilfe bezeichnet wird, veranlaßt die DGPPN zu einer eindeutigen Positionierung: Beihilfe zur Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.