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Die Task-Force „Klima und Psyche“ hat die Evidenz zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Psyche zusammengefasst und Handlungsempfehlungen für eine klimaneutrale Psychiatrie erarbeitet.
Stellungnahme zu den Neuregelungen zu Auflagen und Weisungen sowie zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) ist ein wirksames und sicheres medizinisches Behandlungsverfahren für schwere psychische Erkrankungen. Hinsichtlich der Anwendungsbereiche, Risiken und Nebenwirkungen der EKT besteht in der Fachwelt häufig noch Informationsbedarf. Die deutschsprachigen psychiatrischen Fachgesellschaften fassen deswegen den neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand zusammen.
Mit seinem Urteil vom 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das bisherige Verbot geschäftsmäßiger Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für nichtig erklärt, zugleich aber detaillierte Rahmenbedingungen für eine gesetzliche Neuregelung benannt, um den auch von ihm gesehenen Gefahren einer unregulierten Suizidbeihilfe zu begegnen. Insbesondere an die Freiverantwortlichkeit, also die Selbstbestimmtheit, Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit des Suizidwunsches sind nach den Vorgaben des BVerfG hohe Anforderungen zu stellen.
Die DGPPN steht gemeinsam mit dem Spitzenverband der psychiatrischen Berufsverbände und der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung für eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ein. Für die Umsetzung der neuen G-BA-Richtlinie „KSVPsych“ fordern die Verbände die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen. Insbesondere ist eine finanziell ausgewogene Ausstattung der einzurichtenden Netzverbünde erforderlich.
Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung benötigen neben spezialisierter somatischer Versorgung häufig auch spezialisierte psychiatrische und psychotherapeutische Unterstützung. Darauf sind die Versorgungsstrukturen vielerorts nicht ausreichend eingestellt. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag u. a. auf einen bundesweiten Ausbau der MZEB geeinigt. Aus Sicht der DGPPN sollten die MZEB ausdrücklich in die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung der Zielgruppe einbezogen werden.
Die neue Regierung hat im Koalitionsvertrag eine kontrollierte Abgabe von Cannabis („Cannabis-Legalisierung“) geplant. Diese politische Entscheidung muss aus Sicht der DGPPN eng medizinisch-wissenschaftlich beraten und begleitet werden, um die Gesundheitsrisiken zu minimieren und einer Zunahme des Cannabiskonsums entgegenzuwirken [1]. Hierbei sind die Prävention, die Sicherstellung des Jugendschutzes, die Ausweitung von Maßnahmen zur Früherkennung und Frühintervention bei psychischen Erkrankungen sowie eine wissenschaftliche Begleitforschung zwingend geboten.
Die Selbsterfahrung (SE) ist ein zentraler Baustein in der Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Dieses Positionspapier stellt aus Sicht des DGPPN-Referats „Psychotherapie“ die Ziele und Methoden der SE dar und gibt Empfehlungen für die Umsetzung in der Weiterbildungspraxis.
Die AG zur Verbesserung der Versorgung traumatisierter Geflüchteter (ackpa, BAfF, BDK, BPtK, DeGPT, DGPPN) hat ein Positionspapier zur Sprachmittlung für fremdsprachige Patient*innen mit psychischen Erkrankungen herausgegeben.
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