Frequently Asked Questions zum OPS 2012
anzeigen1. Sollten wir unsere Therapieangebote so verändern, dass eine maximale Anzahl von Therapieeinheiten zustande kommt (Anpassung der Gruppengröße, Taktung auf 25 Minuten)?
Da noch vollständig unklar ist, welche Trigger zu höheren Erlösen führen werden, ist eindeutig davon abzuraten, Therapieangebote ausschließlich in Hinblick auf den OPS-Katalog zu verändern. Es ist nicht auszuschließen, dass in vielen Konstellationen (z.B. bei Intensivpatienten) Therapieeinheiten für die Ermittlung von Entgelten keine Bedeutung erlangen werden.
anzeigen2. Es gibt so viele Leistungen, bei denen mir unklar ist, ob sie als Therapieeinheiten gewertet werden können/müssen oder nicht (z.B. somatische Pflege bei Demenzerkrankten, intensive Aufnahmegespräche kürzer als 2 Stunden dauern, begleitete Ausgänge etc.)
Tatsächlich ist es so, dass nicht eindeutig definiert ist, wann Leistungen noch als Therapieeinheiten zu werten sind. Der OPS-Katalog schließt aber nicht aus, dass man grundsätzlich sagt, dass bei Leistungen, die länger als 25 Minuten dauern, immer auch therapeutische Aspekte eine Rolle spielen und von daher grundsätzlich als Therapieeinheiten zu werten sind. Dafür spricht, dass damit über das Zeitkriterium eine eindeutige Definition vorliegt, die einfach an alle Mitarbeiter zu vermitteln ist.
Diese Sichtweise schließt natürlich nicht aus, dass es im Falle eines Einflusses von Therapieeinheiten auf die Entgelte an einigen Punkten in der Zukunft noch Diskussionen geben wird. Aber diese Diskussionen könnten dann auch in einigen Jahren geführt werden.
anzeigen3. Wie lange muss eigentlich die Ausbildung sein, damit Pflegekräfte Therapieeinheiten erfassen können?
Die Auffassung der Pflegefachverbände ist eindeutig: Es muss eine dreijährige Ausbildung vorliegen.
anzeigen4. Bei uns sind Berufsgruppen tätig, die nicht explizit in den OPS genannt werden (z.B. Logopäden, Arzthelfer, Tanztherapeuten). Wie sollen wir mit diesen Berufsgruppen umgehen?
Die Frage wird durch den OPS nicht eindeutig beantwortet. Daher muss erst einmal jede Klinik und Abteilung diese Frage für sich selbst beantworten. Dabei könnte eine sinnvolle Antwort sein, dass alle Therapeuten mit dreijähriger abgeschlossener und anerkannter Ausbildung als Spezialtherapeuten Therapieeinheiten erfassen können.
anzeigen5. Muss die Einstufung nach PsychPV (z.B. Intensivbehandlung) eigentlich zwangsläufig auch zu einer Einstufung nach Intensivbehandlung in den neuen Komplexkodes (9-61) führen?
Dies kann eindeutig verneint werden. Es handelt sich gewissermaßen um zwei getrennte Welten. Die Kriterien sind überschneidend, aber nicht übereinstimmend. Ein Klassiker: Patienten, die von illegalen Drogen abhängig sind, werden nach PsychPV in S2 eingestuft, sind bei den neuen Komplexkodes Regelpatienten (9-60).
anzeigen6. Gibt es jetzt eigentlich Klarheit darüber, ob Psychotherapeuten in Ausbildung Therapieeinheiten kodieren können oder nicht?
Dies kann nur mit einem eindeutigen Jein beantwortet werden. Die Formulierung lautet ab 2012: Psychotherapeuten in Ausbildung erfassen Therapieeinheiten, wenn sie entsprechend ihres Berufes bezahlt werden. Dies bedeutet in zwei Konstellationen Klarheit: a) Sie bekommen nur eine Aufwandsentschädigung = keine Therapieeinheiten. b) Sie werden nach den gleichen Regeln bezahlt, wie Psychologen, die ihre Therapieausbildung abgeschlossen haben = Therapieeinheiten. Alle Zwischenvarianten sind weiterhin nicht geklärt. In diesen Konstellationen ist zu empfehlen, dass die einzelne Klinik klare Regeln erlässt, damit es langfristig möglich ist, die eigenen Daten zu interpretieren.
anzeigen7. Welche Ausbildung muss bei Mitarbeitern vorliegen, die bei der 1:1-Betreuung eingesetzt werden?
Dies ist nicht eindeutig geregelt. Daher ist den Kliniken und Abteilungen zu empfehlen, eine eigene Festlegung zu treffen. Es erscheint dabei berechtigt zu sein, dies nicht an die Dauer der Ausbildung zu koppeln, da auch Patienten, die z.B. durch eine „Extrawache“ begleitet werden, als sehr aufwendig angesehen werden müssen.
anzeigen8. Was ist der Unterschied zwischen Gruppentherapien und Gruppenpsychotherapien?
Im OPS findet sich durchgehend für die Psychiatrie und Psychosomatik die Reglung, dass in Gruppen maximal zwei Therapeuten ihre Leistungen als Therapieeinheiten erfassen dürfen. Bei Gruppenpsychotherapien ist die Obergrenze von zwei Personen gleichzeitig bei Gruppengrößen von 13 -18 auch eine Mindestanforderung, um die Therapieeinheiten überhaupt kodieren zu dürfen.
anzeigen9. Ist es bei den Zusatzkodes (z.B. kriseninterventionelle Behandlung) möglich, Zeiten zu addieren, wenn sie z.B. nur bei 10 Minuten liegen?
Dies ist für den krisentinterventionellen Kode und den diagnostischen Zusatzkode (1-903, 1-903) eindeutig mit ja zu beantworten. Dort finden sich keine zeitlichen Mindestanforderungen wie bei den Therapieeinheiten. Bei der 1:1-Betreuung und der Betreuung in Kleingruppen findet sich im Jahr 2012 der Hinweis, dass die Zeiten „zusammenhängend“ zu erbringen sind. Dies soll wohl ausdrücken, dass Zeiteinheiten nicht unendlich oft gestückelt werden dürfen, legt aber nicht fest, was Mindestzeiten sind. Dies wird in der Zukunft noch zu klären sein.
anzeigen10. Ist es möglich, eine Gruppe, die mehr als 18 Teilnehmer hat, virtuell zu teilen?
Die ist im OPS nicht vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass es nicht erlaubt ist, auch wenn sich kein Satz findet, der es explizit verbietet.