Leutheusser-Schnarrenberger: Patientenverfügung auch ohne Betreuer wirksam
Bundesministerin der Justiz äußert sich zu DGPPN-Gutachten
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger widerspricht an einer Stelle dem von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) in Auftrag gegebenen Gutachten zu den Auswirkungen des 3. Betreuungsänderungsgesetzes auf die medizinische Versorgung psychisch Kranker.
Das DGPPN Gutachten legt nahe, dass auch bei Vorhandensein einer wirksamen sowie einschlägigen Patientenverfügung ein Betreuer zwingend hinzugezogen werden muss. Die Bundesministerin für Justiz vertritt dagegen die Auffassung, „dass eine Patientenverfügung auch ohne Bevollmächtigte oder Betreuer gegenüber Ärzten und weiteren an der Behandlung beteiligten unmittelbare Bindungswirkung hat“. Erst wenn der behandelnde Arzt Zweifel daran habe, ob die in der Patientenverfügung beschriebene Situation auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation des Patienten zutrifft oder sich nicht sicher ist, ob der Patient seine Entscheidung zwischenzeitlich geändert hat, erst dann bedürfe es eines Betreuers. Zu diesem Ergebnis komme auch die Empfehlung der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis.
Die DGPPN hatte im Frühjahr 2010 ein Gutachten zu den Auswirkungen des am 1. September 2009 in Kraft getretenen 3. Betreuungsänderungsgesetzes (Patientenverfügungsgesetz) veröffentlicht. Die DGPPN sieht durch das Gesetz die Patientenautonomie gestärkt. Die Fachgesellschaft sieht jedoch auch großen Nachbesserungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen bedürfen mehr Rechtssicherheit. Das Gesetz orientiert sich vorwiegend an der Betreuung in der Sterbephase.
Weiterführende Informationen:
Schreiben der Bundesministerin für Justiz [102 KB; PDF]
Stellungnahme der DGPPN zum Patientenverfügungsgesetz [56 KB; PDF]