07.03.2017 | Pressemitteilung

Rück- statt Fortschritt: Automatisches Vertretungsrecht für Eheleute gefährdet Patientenautonomie

Am Mittwoch berät der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung über einen neuen Gesetzesentwurf, mit dem der Bundesrat das Vertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartner im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls reformieren will. Die DGPPN bewertet das Gesetzesvorhaben in einer heute veröffentlichten Stellungnahme kritisch: Aus medizinischer Sicht ist eine Neuregelung weder notwendig noch sinnvoll und sollte aktuell nicht weiterverfolgt werden. 

„Die Daten der DAK-Gesundheit führen uns deutlich vor Augen, wie einschneidend sich psychische Erkrankungen auf das Leben der Betroffenen auswirken. Im vergangenen Jahr haben sie mehr Fehltage verursacht als jemals zuvor. Zwar bleiben insgesamt weniger Menschen aufgrund von Depressionen und anderen psychischen Leiden ihrer Arbeit fern – doch die einzelnen Krankheitsverläufe dauerten dafür länger, im Durchschnitt 38 Tage. Diese häufigen und langen Fehlzeiten belasten nicht nur die Betroffenen selbst, sondern oftmals auch ihr gesamtes soziales Umfeld.

Psychischen Erkrankungen kommen heute eine enorme gesellschaftliche Bedeutung zu: Trotzdem ist das Versorgungs- und Rehabilitationssystem in Deutschland noch nicht so aufgestellt, wie es für die Betroffenen notwendig wäre. Mit der Novellierung des Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Kliniken steht die stationäre Versorgung zwar zurzeit vor einer Neuausrichtung, doch entscheidende Fragen der Umsetzung sind noch ungeklärt. Auch in der ambulanten Versorgung besteht großer Handlungsbedarf: Patienten leiden unter langen Wartezeiten auf einen passenden Behandlungsplatz, die pauschale Vergütung für die ambulant tätigen Psychiater erlaubt kaum Zeit für therapeutische Gespräche und die morbiditätsunabhängige Bedarfsplanung verschärft bestehende Versorgungsungerechtigkeiten.

Aus Sicht der DGPPN besteht deshalb dringender Handlungsbedarf bei der Weiterentwicklung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung. Die sektoren- und settingübergreifende Zusammenarbeit aller Leistungserbringer muss in Zukunft stärker im Vordergrund stehen. Dabei gilt es, die Angebote je nach Behandlungsbedarf abgestuft und auf den individuellen Bedarf abzustimmen. Die Gesundheitspolitik ist gefordert, hier rasch die dringend notwendigen Weichen zu stellen. Mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Herbst haben die politischen Parteien gerade jetzt die Gelegenheit, Farbe zu bekennen und der psychischen Gesundheit in ihren Wahlprogrammen den Stellenwert beizumessen, den sie für die Menschen in Deutschland schon längst hat.“

In ihrer Stellungnahme führt die DGPPN eine Vielzahl weiterer Gründe auf, die gegen eine Umsetzung der Gesetzesvorlage sprechen.

Zur Stellungnahme 

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