DGPPN-Beitragsordnung
Die Beitragsordnung gemäß der DGPPN-Satzung für natürliche Personen und juristische Personen ab 1.01.2008:
Position | Jahresbeitrag |
|---|---|
Niedergelassene Ärzte | EUR 260,00 |
Angestellte Ärzte in leitender Position | EUR 260,00 |
Angestellte Ärzte, nicht in leitender Position | EUR 170,00 |
Ruhestand o. Elternzeit bzw. derzeit nicht berufstätig | EUR 125,00 |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Angehörige nicht ärztlicher Berufe | analog zu der jeweiligen Ärztegruppe |
Kooperative Mitglieder | zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 |
Seit 1.01.2011 entfällt die Übergangsregelung für DGPPN-Mitglieder aus den Neuen Bundesländern, wonach sie 75 Prozent des Beitragssatzes der Alten Bundesländer bezahlen. Auch der vergünstigte Beitrag für Mitglieder der Berufsverbände BVDN und BVDP entfällt.