DGPPN-Zertifikat "Forensische Psychiatrie"
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) vergibt das Zertifikat „Forensische Psychiatrie“. Die Anforderungen sind:
- Facharztanerkennung für Psychiatrie oder Psychiatrie und Psychotherapie; mindestens dreijährige Fortbildung in forensischer Psychiatrie, davon mindestens 2 Jahre nach der Anerkennung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, oder mindestens sechsjährige forensisch-psychiatrische Tätigkeit.
- Nachweis von mindestens 240 Stunden theoretischer Ausbildung speziell in forensischer Psychiatrie in DGPPN-akkreditierten Seminaren/Tagungen. Empfohlen wird etwa folgende Aufteilung:
- 12 Stunden Grundlagen und Gutachtentechnik,
- 40 Stunden Schuldfähigkeitsbegutachtung, 4 Stunden Jugendrecht;
- 8 Stunden Glaubhaftigkeitsbeurteilung, Opferbegutachtung;
- 4 Stunden Haft-, Vernehmungs-, Verhandlungsfähigkeit;
- 56 Stunden Maßregelvollzug, Kriminaltherapie;
- 40 Stunden Kriminalprognose;
- 12 Stunden Gefängnispsychiatrie (Sozialtherapie, psychische Störungen in Haft etc.);
- 24 Stunden Zivilrecht; 20 Stunden Sozialrecht;
- 4 Stunden Verwaltungsrecht (Disziplinarrecht, Wehrtauglichkeit, Fahreignung);
- 12 Stunden Rechtspsychologie und Rechtsmedizin.
- Nachweis von mindestens 70 eigenen, supervidierten psychiatrischen Gutachten, davon etwa 50 Gutachten zu Fragen des Strafrechts (Schuldfähigkeit und Prognose), 20 zivilrechtliche, sozialrechtliche und Gutachten auf weiteren Rechtsgebieten (Betreuung, Fahreignung, etc.). Die Gutachten müssen von einem zertifizierten Psychiater supervidiert sein.
- Ein (1) Jahr klinische Fortbildung in einer akkreditierten Klinik des Maßregelvollzugs oder einer klinisch-stationären Einrichtung des Justizvollzugs.
anzeigenWas muss der Antrag enthalten?
Bitte keine Zeugnisse einsenden, in denen Ihnen bescheinigt wird, daß Sie alle Voraus-setzungen erfüllen oder alle Gutachten gemacht haben, sondern bitte Einzelnachweise einsenden wie folgt:
- Gutachtenliste: Bitte keine Gutachten, sondern eine Liste mit 70 Gutachten mit folgenden Daten einsenden: Ordnungsnr., Datum, Adressat, Aktenzeichen, Fragestellung, ggf. Delikt, Supervisor, also z.B.:
1. | 30.05.96 | LG Hannover | 1 Js 200/96 | Schuldfähigkeit | Meineid | Dr.XY | |
2. | 31.05.96 | StA Hildesheim | 30 Js 20/95 | Verhandlungsfähigkeit | Betrug | Dr.XY | |
3. | 01.06.96 | StVK Kassel | 19 StVK 6/96 | Kriminalprognose | Totschlag etc | Dr.XY |
Die Gutachtenliste bitte gruppieren nach Strafrecht, Sozialrecht, Zivilrecht etc. Der Ausschuss benennt dann aus dieser Liste 5 Gutachten, die er gerne vollständig zur Einsichtnahme zugeschickt bekäme.
- Auflistung theoretische Weiterbildung: Gleichermaßen einreichen eine Übersichtsliste der Weiterbildungsmaßnahmen in forensischer Psychiatrie und Psychologie, die alles wesentliche (Themen, Stunden, Veranstalter, Referenten) enthält; als Anlage die Teilnahmebescheinigungen. Gezählt werden Unterrichtsstunden, nicht Zeitstunden. Bitte Kopien, nicht Originale!
- Nachweis der therapeutischen Tätigkeit im Maßregelvollzug bzw. Strafvollzug (Nachweis durch Zeugnisse)
- Basisdokumente: Bitte Ärztliche Approbation und Facharztanerkennung in Kopie.
- Curriculum Vitae: Bitte tabellarische Aufstellung von Berufstätigkeit, Weiterbildungsgang, evtl. weitere Aktivitäten seit 3. Staatsexamen.
- Wissenschaftliche Aktivität: Ggf. Aufstellung von wissenschaftl. Publikationen und Vorträgen.
- Überweisung der Zertifizierungs-Gebühr: Erst wenn Sie zur Einreichung von Gutachten aufgefordert werden, sollen Sie die Gebühr von 300 €uro auf das Konto der DGPPN Nr. 509 511 bei der Hypo-Vereinsbank München (BLZ 700 202 70) überweisen, Überweisungsbeleg mit Gutachten einreichen.