Ihr Weg zur DGPPN-Mitgliedschaft
Um die Mitgliedschaft bei der DGPPN zu beantragen, füllen Sie bitte den Mitgliedsantrag [155 KB; PDF] aus. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der Satzung der DGPPN sowie mit der Zahlung des von der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrags einverstanden. Senden Sie den Mitgliedsantrag bitte per Fax oder per Post an unseren Mitgliederservice.
Der Vorstand der DGPPN prüft den Mitgliedsantrag und entscheidet über die Aufnahme. Antragsberechtigt sind approbierte Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer akademischer Berufsgruppen, die auf dem Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie arbeiten und über einen Universitätsabschluss verfügen. Für juristische Personen, wie beispielsweise Vereine, besteht die Möglichkeit einer kooperativen Mitgliedschaft.
Bei erfolgreicher Aufnahme erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben. Dieses enthält auch Ihre Login-Daten für den Premium-Bereich der Website. Gleichzeitig melden wir Ihre Mitgliedschaft dem Springer-Verlag, damit Sie zukünftig kostenlos die Zeitschrift „Der Nervenarzt“ beziehen können.
Fragen zur Beitragshöhe, zu den Vergünstigungen als DGPPN-Mitglied oder zu den Kündigungsfristen Ihrer Mitgliedschaft beantwortet Ihnen gerne unser Mitgliederservice. In der Rubrik FAQs haben wir für Sie die häufigst gestellten Fragen mit den dazugehörigen Antworten zusammengestellt.
Achtung: Ab sofort können Sie die DGPPN-Mitgliedschaft noch schneller und bequemer beantragen. Einfach das Online-Formular ausfüllen und abschicken!