Sie fragen. Wir antworten.

anzeigenWann findet der DGPPN-Kongress in den nächsten Jahren statt?

Sie können sich bereits heute die Termine für die DGPPN Kongresse in den kommenden  Jahren vormerken:

  • 2013: 27.-30. November
  • 2014: 26.-29. November
  • 2015: 25.-28. November 

anzeigenWer kann Mitglied in der DGPPN werden?

Antragsberechtigt sind approbierte Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer akademischer Berufsgruppen, die auf dem Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie arbeiten und über einen Universitätsabschluss verfügen. Für juristische Personen, wie beispielsweise Vereine, besteht die Möglichkeit einer kooperativen Mitgliedschaft.

anzeigenWelche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft?

Eine DGPPN-Mitgliedschaft lohnt sich. Sie unterstützen damit eine gemeinsame und starke Interessensvertretung in ihrem Arbeitsbereich. Mitglieder profitieren darüber hinaus von zahlreichen Services und Vergünstigungen. Weiter zu Ihren Vorteilen als Mitglied

anzeigenWie kann ich Mitglied in der DGPPN werden?

Um die Mitgliedschaft in der DGPPN zu beantragen, füllen Sie bitte den Mitgliedsantrag [97 KB; PDF] aus. Senden Sie den Antrag per Fax oder per Post an unseren Mitgliederservice. Ausführlichere Informationen über das Anstragsverfahren

anzeigenWann beginnt die Mitgliedschaft?

Der Vorstand der DGPPN prüft den Mitgliedsantrag und entscheidet über die Aufnahme. Bei erfolgreicher Aufnahme erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben. Dieses enthält auch die Logindaten für den Premiumbereich der DGPPN-Website.

anzeigenWas kostet die Mitgliedschaft?

Unsere Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt – je nachdem, ob Sie angestellter Arzt in leitender Position, angestellter Arzt in nicht leitender Position, niedergelassener Arzt oder derzeit nicht berufstätig sind. Für Ehrenmitglieder ist die Mitgliedschaft kostenfrei.  Mitglieder der Berufsverbände BVDN und BVDP profitieren im Jahr 2010 noch von Sonderkonditionen. Für kooperative Mitglieder ermisst sich die Beitragshöhe nach Größe ihrer Organisation. Weiter zur Beitragsordnung

anzeigenIch trete im laufenden Jahr in die DGPPN ein. Muss ich dann den vollen Beitrag zahlen?

Der volle Mitgliedsbeitrag wird auch fällig, wenn Sie beispielsweise im Oktober eine Jahres eintreten. Von unseren Vergünstigungen profitieren Sie auch dann im vollen Umfang. So ist für Sie beispielsweise der Eintritt zum DGPPN-Kongress* kostenlos. Zudem erhalten Sie rückwirkend alle Ausgaben der Zeitschrift „Der Nervenarzt“ des Beitrittsjahres.

* Dies setzt eine Mitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren voraus.

anzeigenKann ich eine Ermäßigung beantragen?

Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wenn Sie eine Stundung, Ermäßigung oder Erlass ihres Mitgliedsbeitrags wünschen. Ordentliche Mitglieder müssen ihre Anträge im Regelfall bis zum 31. März eines jeden Jahres stellen. Das Gesuch ist kurz zu begründen. Fragen dazu beantwortet Ihnen unser Mitgliederservice.

anzeigenWie und wann werden die Beiträge fällig?

Der Beitrag wird mit Beginn der Mitgliedschaft bzw. dem Beginn des Beitragsjahres fällig. Mitgliedsbeiträge werden bis zum 31. März des Beitragsjahres erhoben. Sie haben zusätzlich zur Überweisung auch die Möglichkeit, per Lastschriftverfahren zu bezahlen. Das reduziert den verwaltungstechnischen Aufwand erheblich.

anzeigenIst der kostenlose Besuch des DGPPN-Kongresses im ersten Jahr meiner Mitgliedschaft auf ein Folgejahr oder eine andere Person übertragbar?

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich ist.

anzeigenWie kann ich mich in den geschlossenen Mitgliederbereich einloggen?

Ihre Zugangsdaten sind Ihnen mit einem Schreiben vom 16.07.2010 zugegangen. Als Benutzername tragen Sie Ihre neue Mitgliedsnummer ein. Das Passwort ergibt sich aus ihrem kleingeschriebenen Nachnamen.

anzeigenWie kann ich Änderungen meiner Mitgliedsdaten vornehmen?

Um Ihre persönlichen Daten zu ändern, loggen Sie sich bitte im Mitgleiderbereich ein. Dort können Sie unter "Mein Profil" Ihre Daten aktualisieren und ändern. Oder Sie füllen das Formular zur Änderung Ihrer Mitgliedsdaten [31 KB; PDF] aus und senden es per Fax oder per Post an unseren Mitgliederservice

anzeigenWie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Ihre Entscheidung würden wir außerordentlich bedauern. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen sollten, sprechen wir gerne mit Ihnen darüber. Laut Satzung muss uns eine Kündigung sechs Wochen vor Jahresende vorliegen. Kündigungen sind schriftlich per Post oder per E-Mail bei uns einzureichen.

Wir sind für Sie da!

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen selbstverständlich persönlich für Fragen zur Verfügung. weiter lesen