07.11.2011
Versorgung

Aktuelles zur Entwicklung des neuen Entgeltsystems der Psychiatrie für Psychiatrie und Psychosomatik

Ausführlichen Bericht über die Aktivitäten der DGPPN von Dr. Iris Hauth, Beisitzerin im DGPPN-Vorstand für Versorgung und Sozialpsychiatrie.


1. Vorschläge des BMG für Eckpunkte zur Ausgestaltung der rechtlichen Bedingungen für ein Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Anfang September wurden die ersten Vorschläge des BMG zur Ausgestaltung der rechtlichen Bedingungen des neuen Entgeltsystems bekannt gemacht. Für die Einführung des neuen Entgeltsystems sieht das BMG eine vierjährige budgetneutrale Phase mit 2 Optionsjahren ab dem Jahr 2013 vor. Der budgetneutralen Phase soll sich eine 5-jährige Konvergenzphase anschließen, die im Jahr 2017 beginnt und im Jahr 2021 enden soll. Darüber hinaus spricht sich das BMG im Arbeitspapier für die Stärkung sektorübergreifender Ansätze und die Weiterentwicklung der Vorgaben für Modellvorhaben zur sektorübergreifenden Versorgung aus. Des Weiteren ist eine bundeseinheitliche Leistungsdokumentation der psychiatrischen Institutsambulanzen als Voraussetzung für die Durchführung des PIA-Prüfauftrages vorgesehen sowie Möglichkeiten der Eröffnung von Institutsambulanzen an psychosomatischen Kliniken.

Positiv ist, dass

  • für das Psych-Entgeltsystem eigenständige rechtliche Rahmenbedingungen abgegrenzt von der DRG-Systematik und
  • eine vierjährige budgetneutrale Phase und eine fünfjährige Konvergenzphase vorgesehen werden.
  • dass Zusatzentgelte, Öffnungsklauseln für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und besondere Einrichtungen berücksichtigt werden.
  • eine Kappungsregelung für konvergenzbedingte Budgetverminderung eingeführt werden soll.
  • die Obergrenzen der Budgets sich nicht mehr an derGrundlohnrate sondern aus dem Orientierungswert ableiten sollen.
  • sektorübergreifende Ansätze und Förderung von Modellprojekten gestärkt werden sollen.

Problematisch und zu diskutieren ist, dass

  • nur die Optionshäuser, die schon 2013/14 in das neue Entgeltsystem einsteigen, Möglichkeiten der Nachverhandlung von Personalstellen nach PsychPV erhalten.
  • Institutsambulanzen, psychosomatischeKrankenhäusern und Fachabteilungen nach § 118 SGB V eingerichtet werden sollen.
  • eine Sektor übergreifende Fallsteuerung für Krankheitsbilder mit aufwändigen Versorgungsverläufen vorgesehen ist:
  • Empfehlung für Interventionszeitpunkte, zu denen auch während der laufenden Behandlung eine Abstimmung über den weiteren Behandlungsverlauf zwischen Krankenhaus und Krankenkassen erfolgen kann (Eingriff in die ärztliche Therapiefreiheit, Schweigepflicht!)
  • zeitnah eine flächendeckende Dokumentation der Leistungen aller PIAs eingeführt werden soll.

Zusammenfassend sind die Vorschläge des BMG auf Grund der auffallend moderaten Überführungsphase, die deutlich rücksichtsvoller als seinerzeit bei der Einführung des DRG-Systems ausfällt, als konstruktive Grundlage der Weiterentwicklung einzustufen.

Zu den genannten Vorschlägen wird die DGPPN eine Stellungnahme verfassen und mit den Entscheidungsträgern der Politik und Selbstverwaltungsorgane das Gespräch suchen.

2. Erste Ergebnisse des InEK zur Probekalkulation

Im August wurden den Selbstverwaltungspartnern vom InEK erste Ergebnisse der Psych-Probekalkulation präsentiert. Wie zu erwarten sind die an das InEK übermittelten Daten weitgehend noch lückenhaft und nicht belastbar, so dass nur eine kleine Stichprobe von 10 der insgesamt 55 Einrichtungen in die ersten Analysen eingegangen ist. Auch verfügt das InEK noch nicht über die erforderlichen EDV-Tools (Entwicklungsgrouper). Die ersten systematischen manuell durchgeführten Analysen konnten die Kostenunterschiede nicht erklären. Die bisherigen Überlegungen des InEK zum Aufbau des Entgeltkatalogs kamen zum Ergebnis, dass eine Aufteilung in Behandlungsbereiche (analog der MDC’s im DRG-Katalog) ähnlich der Psych-PV-Behandlungsbereiche beibehalten und um eine Prä-MDC für sehr kostenintensive Behandlung ergänzt werden könnte. Aus den Analysen zum Zeitverlauf der Behandlungskosten haben sich Hinweise ergeben, dass die Kosten stärker im 7-Tagesrhythmus als zwischen einzelnen Tagen variieren.

Als Ausblick wurde vom InEK auf die zunehmende Qualität der Daten hingewiesen und weitere Analysen bezüglich kostenintensiver Behandlungen, Aufteilung in Behandlungs-bereiche sowie weiteren Merkmalen zur Definition von Pauschalen angekündigt. Das InEK ließ keinen Zweifel daran, dass es im nächsten Jahr einen Vorschlag für einen ersten Entgeltkatalog vorlegen kann.

3. PIA-Prüfauftrag nach § 17 d

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat, unterstützt von psychiatrischen Fachleuten, unter dem Aspekt des sowieso schon hohen Dokumentationsaufwandes in den Kliniken den Vorschlag unterbreitet, dass nur die Institutsambulanzen, die schon bisher die Einzelleistungsdokumentationen nach bayrischem Modell vornehmen, zusätzlich noch einige Leistungsprofile beschreiben. Die GKV bevorzugt eine zeitnahe flächendeckende Dokumentation der Leistungen der PIA und eine Übermittlung nicht nur an des InEK sondern auch über den §301 an die Krankenkassen. Noch vor der nächsten Verhandlungsrunde der Selbstverwaltungspartner ist ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und FDP bekannt geworden, der in das „Gesetz der Verbesserung der Versorgungsstrukturen“ aufgenommen werden soll, der die Selbstverwaltungspartner verpflichtet, eine Dokumentation der Leistungen der Psychiatrischen Institutambulanzen bis spätestens zum 30.04.2012 zu vereinbaren, so dass eine bundeseinheitliche Erfassung der PIA-Leistungen bereits im Jahr 2013 beginnt. Die Daten lägen dem InEK am 31.03.2014 erstmals vor.

Problematisch bei diesem Änderungsantrag ist die Frage zu diskutieren, inwieweit bei 2/3 der PIA’s, die nach Quartalspauschalen abrechnen, diese Dokumentation umgesetzt werden kann und vor allem, wie sich die Änderung auf örtlicher Verhandlungsebene bei der Vergütung niederschlagen wird.

Die zeitnahe bundesweite verpflichtende Leistungsdokumentation für alle PIAs wurde (siehe oben) ebenso in die Vorschläge des BMG für Eckpunkte zur Ausgestaltung der rechtlichen Bedingungen für ein Entgeltsystem übernommen.

4. Prozedur und Klassifikation 2012

Der OPS-Katalog 2012 ist auf der Website des DIMDI einzusehen. Wegen des allseits kritisierten hohen Dokumentationsaufwandes und der noch fraglichen Relevanz für die Kalkulation wurden seitens der DGPPN nur wenige die Plausibilität verbessernde Verän-derungen eingereicht.

5. Qualitätssicherung in der Psychiatrie und Psychosomatik

Der gemeinsame Bundesausschuss hat vom BMG den Auftrag bekommen, seinerseits einen Auftrag an das AQUA-Institut zu formulieren mit dem Ziel, sektorübergreifende Qualitätsindikatoren zu entwickeln. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die DGPPN bereits die Initiative ergriffen hat und unter Moderation der AWMF und unter Einbeziehung aller entscheidenden Verbände einschließlich der Angehörigen und Betroffenen sektorübergreifende störungsspezifische Qualitätsindikatoren für die Erkan-kungsbilder Schizophrenie, Depression, Alkoholabhängigkeit und Demenz entwickelt. Im weiteren Prozess wird es wichtig, dass die Fachexpertise in die Beratung der Selbstverwaltungsorgane eingeht.

6. Die Berücksichtigung der regionalen Pflichtversorgung im neuen
    Entgeltsystem

Die DGPPN hat sich gegenüber den Selbstverwaltungsorganen dafür ausgesprochen, dass die regionale Pflichtversorgung im Rahmen der neuen Entgelte berücksichtigt wird, um die Vorhaltekosten und die Aufwände bei der 24-Stunden-Bereitschaft und Behandlung von Patienten, die gesetzlich untergebracht sind, zu berücksichtigen.

7. Begleitforschung

Die Machbarkeitsstudie (Vorstudie) für die Begleitforschung ist von den Selbstverwal-tungsorganen an die Gruppierung IGES und DRG-Research-Group (Prof. Röder, Münster) vergeben worden. Das BMG hat dieser Wahl zugestimmt. Im Frühjahr sollen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorgelegt werden, so dass die Ausschreibung und Vergabe für die Begleitforschung im Sommer 2012 erfolgen soll und das Auswahlverfahren Ende 2012 mit dem Ziel 2013, die Begleitforschung zu starten.

Zur weiteren Begleitung des Entgeltentwicklungsprozesses verstärkt die DGPPN den strukturierten Dialog mit den Selbstverwaltungsorganen und hat zur fachlichen Unterstützung eine Task Force gegründet, die sich aus fachlich versierten Psychiatern und Ökonomen zusammensetzt.

Kontakt:
Dr. med. Iris Hauth
St. Joseph-Krankenhaus
Gesellschaften der Alexianer-Brüder
Gartenstraße 1-5, DE - 13088 Berlin-Weißensee
Telefon: 030-9279-0234
Fax: 030-9279-0702
Email: i.hauth[at]alexius.de