Roelcke: Der gegenwärtige Stand der historischen Forschung zur Rolle der Psychiatrie im Nationalsozialismus
Statement von Professor Volker Roelcke (Gießen) im Rahmen des Presse-Round-Tables am 26.11.2010 zum Thema "Psychiatrie im Nationalsozialismus: Opfer und Täter"
Psychiatrie im Nationalsozialismus: Opfer und Täter
Statement von
Prof. Dr. Volker Roelcke, Gießen
Vorsitzender der „Kommission zur Aufarbeitung der Geschichte der DGPPN“
Der gegenwärtige Stand der historischen Forschung zur Rolle der Psychiatrie im Nationalsozialismus
Im Jahr 2009, also 64 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs, hat der Vorstand DGPPN als Fachgesellschaft der deutschen Psychiater und Nervenärzte unter der Präsidentschaft von Prof. Dr. Dr. Frank Schneider sich entschlossen, sich der Frage nach der Mitverantwortung von Psychiatern an Menschenrechtsverletzungen während der Zeit des Nationalsozialismus zu stellen. Bis zu diesem Zeitpunkt dominierte auf Seiten der Gesellschaft ein Bild von der Vergangenheit, wonach das Unrecht als Solches zwar anerkannt wurde, aber als von außen (politischen Instanzen) der Berufsgruppe aufgezwungen gesehen wurde. Demnach waren auch allenfalls einige wenige, fanatische Nazis unter den Psychiatern, v.a. aus peripheren Anstalten, unter den Mitverantwortlichen, während die deutsche Psychiatrie als Ganzes selbst ein Opfer gewesen sei. Dieses Geschichtsbild spiegelt sich noch in einer Resolution der Mitgliederversammlung der Gesellschaft aus dem Jahr 1992.
Demgegenüber hat die (medizin-) historische Forschung der letzten ca. 30 Jahre sehr detailliert dokumentiert, dass ein großer Teil der Psychiater, darunter viele Universitätsprofessoren sowie der Vorsitzende der damaligen Fachgesellschaft, Prof. Dr. Ernst Rüdin, an der Planung, Organisation, praktischen Durchführung und Legitimation der Unrechtshandlungen beteiligt war. Hier lassen sich drei große „Tatkomplexe“ identifizieren:
- der Ausschluss jüdischer und sozialistischer Psychiater aus der Fachgesellschaft und aus psychiatrischen Institutionen, womit diesen die Arbeits- und oft die Lebensgrundlage entzogen wurde und sie in die Emigration gezwungen wurden;
- die „Erbgesundheitspolitik“, mit der Konsequenz von Zwangssterilisationen für vermeintlich Erbkranke;
- die systematische Tötung von psychisch kranken und behinderten Menschen/Euthanasie.
Drei verbreitete Mythen wurden durch die historische Forschung entkräftet:
- die Annahme, dass medizinische Verbrechen das Resultat einer irrationalen, der Medizin von außen aufgezwungenen Politik gewesen seien;
- die Annahme, dass die Zwangssterilisationen und Patiententötungen nichts mit den zeitgenössischen Standards von medizinischem Handeln zu tun gehabt hätten; und
- die Annahme, dass die ethisch unakzeptablen Forschungsaktivitäten von Psychiatern nichts zu tun hatten mit dem zeitgenössischen Standard der biomedizinischen Wissenschaften.
Als Konsequenz der historischen Forschung lässt sich die These formulieren, dass die Grenzüberschreitungen in der Psychiatrie zwischen 1933 und 1945 nicht spezifisch für die Zeit des Nationalsozialismus waren, sondern lediglich eine extreme Manifestation von Potentialen, die in der modernen Medizin und Psychiatrie generell angelegt sind (vgl. dazu Roelcke, „Nervenarzt“ 11/2010).
Unter diesen Voraussetzungen hat sich die DGPPN entschlossen, in einem Forschungsprojekt systematisch und detailliert die Rolle der Fachgesellschaft und insbesondere ihres Vorstands an den o.g. Tatkomplexen zu untersuchen. Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Forschung wurde eine internationale Kommission aus vier unabhängigen Medizin- und Wissenschaftshistorikern eingesetzt, die nach ebenfalls internationaler Ausschreibung eine entsprechende Stelle besetzt hat und die Arbeiten kontinuierlich begleiten wird.
Kontakt:
Prof. Dr. Volker Roelcke
Institut für Geschichte der Medizin
Jheringstraße 6,
35392 Gießen
Tel.: 0641 / 99 47701
Fax: 0641 / 99 47709
E-Mail: Volker.Roelcke[at]histor.med.uni-giessen.de
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