Hauth: Status Quo in der Entwicklung des neuen Entgeltsystems
Statement von Dr. med. Iris Hauth, Berlin, Mitglied im Vorstand DGPPN, im Rahmen des Presse-Round-Tables am 25.11.2011 zum Thema "Versorgungsforschung und Versorgungsrealität: Welchen Stellenwert haben Patientinnen und Patienten in der Gesundheitspolitik?"
Presse-Information 25.11.2011
Versorgungsforschung und Versorgungsrealität
Statement von
Dr. med. Iris Hauth, Berlin
Mitglied im Vorstand DGPPN
Status Quo in der Entwicklung des neuen Entgeltsystems
Im § 17 d KHG hat der Gesetzgeber 2009 zur Vergütung allgemeiner Krankenhausleistungen an Fachkrankenhäusern und Fachabteilungen für Psychiatrie und Psychosomatik die Grundlagen für ein durchgängiges, leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten vorgegeben.
Das neue Entgeltsystem sollte einen praktikablen Differenzierungsgrad erhalten, bundeseinheitliche Definitionen von Entgelten und Relativgewichten sowie ergänzende Vergütungskomponenten analog § 17 b KHG vorsehen.
Zunächst ist die Entwicklung der neuen Entgeltsystematik für vollstationäre und teilstationäre Leistungen vorgesehen. Darüber hinaus beinhaltet § 17 d KHG Prüfaufträge, ob für bestimmte Leistungsbereiche andere Abrechnungseinheiten sinnvoll sein können und ob ambulante Leistungen der Psychiatrischen Institutsambulanz (§ 118 b SGB V) hinzugezogen werden können.
Mit der Entwicklung des neuen Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik wurden vom Gesetzgeber die Organe der Selbstverwaltung – GKV-Spitzenverband, PKV-Verband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und deren Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) – beauftragt. Das DIMDI als nachgeordnete Behörde des BMG ist zuständig für die amtlichen Klassifikationssysteme ICD 10 GM und den Katalog der Prozeduren (OPS).
Das InEK, zuständig für die Kalkulation der neuen Entgelte für stationäre und teilstationäre Leistungen, verfügt über die Instrumente und Kalkulationsmethoden, die auch schon bei der Kalkulation der DRG-Fallpauschalen eingesetzt wurden. Bezüglich einer Kalkulation von pauschalierenden tagesbezogenen Entgelten für Psychiatrie und Psychosomatik gibt es weltweit keine Vorbilder.
Im Rahmen des Kalkulationsprozesses fand im Jahr 2010 ein Pretest und im Sommer 2011 eine Probekalkulation mit ca. 50 Krankenhäusern statt. Darüber hinaus müssen alle Krankenhäuser eine Vielzahl von Daten an das InEK übermitteln: tägliche patientenbezogene Psych-PV-Einstufung, vollständige Diagnosenverschlüsselung entsprechend ICD 10 GM, Dokumentation der neuen Psych-OPS und darüber hinaus somatische OPS. Das bedeutet für alle Krankenhäuser, besonders aber für die, die noch nicht über eine umfassende, spezifische IT-Lösung verfügen, einen enormen Dokumentationsaufwand.
Anfang September wurden die ersten Vorschläge zur Ausgestaltung der weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen für das neue Entgeltsystem aus dem BMG bekannt. Vorgesehen ist der Beginn der Einführung zum 1. Januar 2012, zunächst mit einer budgetneutralen Phase von vier Jahren bis inklusive 2016. Das neue Entgelt soll schrittweise als lernendes System eingeführt werden, so dass sich nach der vierjährigen budgetneutralen Phase eine fünfjährige Konvergenzphase anschließen wird.
Zur Qualitätssicherung wurde der gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, die Entwicklung von Qualitätsindikatoren zur Beurteilung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in Gang zu setzen.
Um Effekte der Entwicklung des neuen Entgeltsystems auf die Qualität der Versorgung beurteilen zu können, wurde im Sommer 2011 eine Machbarkeitsstudie für die Begleitforschung beauftragt, der im Sommer 2012 eine umfassende Begleitforschung folgen soll, mit deren ersten Ergebnissen 2014 zu rechnen ist.
Neben der erheblichen Kritik bezüglich der umfangreichen Dokumentation in den Kliniken, die zu Reduktion der Therapiezeiten am Patienten führt, erhob sich in den letzten Monaten weitere erhebliche Kritik in Bezug auf die weitere Entwicklung des neuen Entgeltsystems. Sowohl Betroffene als auch Angehörigen als auch die unterschiedlichen Expertengruppen möchten die Entwicklung des neuen Entgeltsystems nicht nur im Rahmen von Kalkulation von Tagespauschalen zur Sicherung des Status quo genutzt wissen, sondern mit der Umbruchphase auch eine Veränderung und Weiterentwicklung des Versorgungssystems für psychisch Kranke erwirken.
Das BMG hat in seinen ersten Vorschlägen dieser Kritik Rechnung getragen, indem es ausdrücklich betont, dass sektorübergreifende Versorgung im Rahmen von Modellprojekten oder integrierter Versorgung weiterhin möglich sein wird. Zur Förderung sektorübergreifender Versorgungsmöglichkeiten sollen im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens die Vorgaben für Modellvorhaben weiter entwickelt werden. Allerdings sind die geltenden Dokumentationsvorgaben auch für Modellvorhaben verbindlich.
Auch sehen die ersten Überlegungen des Gesetzgebers den Prüfauftrag nach § 17 d Absatz 1 und 3 KHG zur Einbeziehung der Leistungen der PIA vor und beschreiben als Voraussetzung für die Durchführung eine möglichst kurzfristige, bundeseinheitliche Leistungsdokumentation aller PIAs.
Im vergangenen Jahr haben sowohl die Kostenträger als auch die Fachgesellschaften und Verbände einschließlich der Betroffenen- und Angehörigenverbände zahlreiche Stellungnahmen mit teils übereinstimmenden, teils kontroversen Vorschlägen für die Weiterentwicklung und Umsetzung veröffentlicht, denen eine intensive Diskussion folgte.
Zur Unterstützung einer sachgerechten Diskussion über die Weiterentwicklung des neuen Entgeltsystems wären folgende Punkte wesentlich:
- Zur Zeit verfügen ausschließlich die gesetzlichen Krankenkassen und das InEK über aktuelle Versorgungsdaten. Dies benachteiligt die Betroffenen, Angehörigen und Fachexperten sachgerecht und datenbasiert über eine qualitätsvolle Weiterentwicklung des klinischen Versorgungssystems zu diskutieren und neue Modelle zu entwickeln.
- Vorhandene und entstehende Modellprojekte bzw. integrierte Versorgungsverträge sollten nach evidenzbasierten Kriterien evaluiert werden, um klare Aussagen über die Qualität der Versorgung innovativer Modellprojekte, besonders auch zur Verknüpfung von stationär, teilstationär und ambulanter Leistung aus der Klinik heraus leisten zu können.
- Von der DGPPN wurde schon im März in einer Stellungnahme an das BMG die Einrichtung einer Expertengruppe beim BMG angeregt, die aus Mitgliedern der Betroffenen- und Angehörigenverbände bestehen sollte, damit gerade die Nutzer des psychiatrischen Versorgungssystems ihren Bedarf dezidiert formulieren können.
Kontakt:
Dr. med. Iris Hauth
St. Joseph-Krankenhaus
Gesellschaften der Alexianer-Brüder
Gartenstraße 1-5
13088 Berlin-Weißensee
Telefon: 030-9279-0234
Fax: 030-9279-0702
E-Mail: i.hauth[at]alexius.de
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